Die sinnlosesten Steuern Österreichs

Viele Steuerarten bringen dem Fiskus so wenig, dass sich die Einhebung kaum lohnt

In der Unmenge an verschiedenen Steuern und Abgaben, die die Österreicher abgeben müssen, findet sich auch so manches Kuriosum. Steuern, die so wenig einbringen, dass sich die Einhebung für Bund oder Länder kaum lohnt. Ein Überblick über die kuriosesten Steuern Österreichs.

von Die U-Bahnsteuer ist einzigartig. © Bild: APA/Herbert Pfarrhofer

U-Bahn-Steuer (60 Millionen Euro)

Eine zweckgebundene Dienstgeberabgabe, die 1970 in Wien zur Finanzierung der U-Bahn eingeführt wurde. Damals musste jedes Unternehmen zehn Schilling pro Mitarbeiter und Kalenderwoche an die Stadtkasse zahlen. 2012 wurde sie auf zwei Euro angehoben. Bezahlt wird monatlich und die Abgabe muss vom Arbeitgeber selbst berechnet werden.

Werbeabgabe (110 Millionen Euro)

Eine weltweit einzigartige Steuer auf entgeltliche Werbeleistungen. Ob Plakate, Inserate, TV- oder Radiospots - wo für Werbung Geld bezahlt wird, schneidet das Finanzamt fünf Prozent mit. Laut Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP hätte die Steuer in der letzten Legislaturperiode abgeschafft werden sollen. Passiert ist aber nichts.

Gesellschaftsteuer (80 Millionen Euro)

Eine Kapitalverkehrssteuer von einem Prozent, die zum Beispiel auf den Kauf von Gesellschaftsrechten oder die Verlegung einer Geschäftsleitung nach Österreich eingehoben wird.

Feuerschutzsteuer (54 Millionen Euro)

Ist für die Finanzierung von Feuerwehren und Brandverhütungsstellen zweckgebunden. Eingehoben werden acht Prozent auf alle Versicherungsbeiträge, die Feuerschäden abdecken. Eigentlich eine Landesabgabe, die aber vom Bund eingesammelt und auf die Länder aufgeteilt wird.

Medizinprodukteabgabe (Höhe nicht eruierbar)

Wurde erst 2011 eingeführt und trifft Unternehmen, die Medizinprodukte an Konsumenten verkaufen, also Bandagisten, Orthopäden, Optiker, usw. Die Höhe der Steuer hängt nicht vom Umsatz, sondern der Art des Produkts und der Anzahl der jeweiligen Betriebsstätten ab.

Luftsteuer und Lustbarkeitsabgaben

Beispiele für Steuern, die von den Ländern eingehoben werden. Sie sind etwa dann fällig, wenn ein Schild in den öffentlichen (Luft-)Raum ragt oder eine Veranstaltung dazu geeignet ist "bei den Teilnehmern Lustgefühle auszulösen“, wie etwa Kino, Theater oder ein Museum. Die Höhe ist landesabhängig.

Vielen Dank an die Kollegen von format.at!

Kommentare

tja, wie die politiker so die gestze und steuern, vollkommen sinnlos und überflüssig. man sollte mal mit den altparteien so richtig schlitten fahren damit diese deppen samt altwählern lernen wie das leben echt läuft und nicht realitätsfremd umher wandern.

fallen bei Parteiveranstaltung, Wahlkundgebungen auch Lustbarkeitssteuer an ??????????????

Das ist doch alles völlig egal!
Hauptsache mit der Abwicklung können SPÖ+ÖVP möglichst viele Parteigünstlinge im Proporz beschäftigen! Das ist ja mit den viele Ausnahmen und Selbstbehalten bei der Lohnsteuer nicht anders. Viel einfacher wäre es doch gleich weniger Steuern zu kassieren.
So wie sie keinen einzigen Politiker einsparen wollen (sondern sogar "aufwerten"!)

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