Österreich und seine 3 Nachrichtendienste:
Alle Informationen zu HAA, HNA sowie BVT

Funktionen & Aufgaben der einzelnen Einrichtungen

HEERES-ABWEHRAMT (HAA oder AbwA): Das HAA ist ein militärischer Nachrichtendienst und untersteht damit dem Verteidigungsministerium. Es nimmt laut dem Büro von Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) "im Rahmen des Eigenschutzes des Bundesheeres" die Aufgaben der "nachrichtendienstlichen Abwehr" wahr. Dazu zählen die Abwehr von Spionage, Sabotage und "sonstiger krimineller Handlungen", welche vorsätzliche Angriffe gegen militärische Rechtsgüter "zur Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit" erwarten lassen.

HEERES-NACHRICHTENAMT (HNA oder HNaA): Das HNA ist der Auslandsnachrichtendienst des Heeres und untersteht ebenfalls dem Verteidigungsministerium. Das HNA ist laut Verteidigungsministerium der "einzige strategische Auslandsnachrichtendienst Österreichs" und somit Teil des sicherheitspolitischen "Frühwarnsystems". Die Aufgaben beinhalten die "nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung" über das Ausland.

Die Arbeit der Nachrichtendienste wird ressortintern durch die Abteilung für Disziplinar- und Beschwerdewesen kontrolliert. Zusätzlich werden die Dienste durch den ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses überprüft. Ein Rechtsschutzbeauftragter kann jederzeit unangemeldet "in jeden Akt und jede Operation" Einsicht nehmen, betont man im Verteidigungsministerium.

BUNDESAMT für VERFASSUNGSSCHUTZ und TERRORISMUSBEKÄMPFUNG (BVT): Das BVT ist die oberste Sicherheitsbehörde des Innenministeriums. Es wurde im Dezember 2002 in der Sektion II des Ministeriums - als Nachfolgeorganisation der Staatspolizei (Stapo) - eingerichtet. Das BVT untersteht unmittelbar dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Die Aufgaben des Amtes umfassen laut Verfassungsbericht 2008 "den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik und deren Handlungsfähigkeit" sowie die "Bekämpfung extremistischer und terroristischer Phänomene, der Spionage, der internationalen illegalen Waffenhandels, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der organisierten Kriminalität in diesen Bereichen". Dem BVT obliegt darüber hinaus u.a. - gemeinsam mit den Ländesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) - der Schutz von Vertretern ausländischer Staaten und internationaler Organisationen.

(apa/red)