ÖBB droht Millionen-Verfahren

Amerikanerin will Firma wegen eines Unfalls auf 20 Millionen Dollar verklagen

Die ÖBB sieht sich womöglich mit einem millionenschweren Schadenersatzverfahren vor einem US-Gericht konfrontiert. Eine Amerikanerin, der im Jahr 2007 nach einem Unfall am Bahnhof in Innsbruck beide Beine teilweise amputiert werden mussten, verlangt von der Bahn 20 Millionen Dollar Schadenersatz, berichtete der "Kurier" in seiner Donnerstagausgabe.

von Ein Railjet-Zug der ÖBB unterwegs. © Bild: Harald Eisenberger/OEBB

Im Frühjahr soll es nun laut dem Bericht zu einer Anhörung der Parteien vor einem Supreme Court in den USA kommen. Dieses habe eine Anhörung zugelassen. Die ÖBB reagierten gegenüber der APA gelassen und verwiesen darauf, dass es nach wie vor lediglich um die Klärung des Gerichtsstandes gehe.

Ist US-Gericht überhaupt zuständig?

Die ÖBB dürfte an sich nur geklagt werden, wenn sie eine Niederlassung in den Vereinigten Staaten hat. Der Supreme Court in Kalifornien will sich aber deswegen der Sache annehmen, weil die Bahn durch den Verkauf eines Eurail-Tickets im Online-Shop an "kommerziellen Aktivitäten in den USA beteiligt" gewesen sei, hieß es im "Kurier". Damit könnte auch die Immunität ausländischer Staatsfirmen aufgehoben werden.

Frau geriet unter Räder des Zuges

Die Klägerin begründete die Zuständigkeit des US-amerikanischen Gerichts damit, dass sie ihre Fahrkarte bei Rail Pass Experts in den USA via Internet gekauft und überdies ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten habe, teilten die ÖBB mit. Die Frau war laut dem Unternehmen im April 2007 beim Versuch, einen abfahrenden Zug zu besteigen, unter die Räder des Zuges gekommen. 2008 brachte sie Klage beim US District Court for the Northen District of California ursprünglich gegen die Republik Österreich, die ÖBB-Holding und die ÖBB-PV AG wegen fahrlässiger Körperverletzung, verschuldensunabhängiger Haftung und mangelnder Gebrauchstauglichkeit der Eisenbahn ein.

"Die jüngste Entscheidung ist nicht eine Niederlage für uns, sondern ganz im Gegenteil: Im Jänner wurde unser Antrag auf Revision zugelassen", argumentierte Bahn-Sprecher Michael Braun. Aus Sicht der ÖBB seien der Unfall und die Verletzungen der Dame "natürlich sehr tragisch". Mit Sicherheitskampagnen spreche man riskantes Verhalten auf Bahnhöfen und in Zügen an, auf fahrende Züge dürfe daher "strikt nicht aufgesprungen" werden. "Wir warten jetzt die Entscheidung des Supreme Court ab. Bei diesem Verfahren geht es jetzt allerdings nach wie vor nur um die Klärung des Gerichtsstandes, nicht um die Schadenshöhe", betonte Braun.

Kommentare

Urlauber2620
Urlauber2620 melden

Manch einer könnte da vielleicht sogar absichtliche Verletzung sehen um auf diese Art zu viel Geld zu kommen. Sag niemals nie.

Nudlsupp melden

Kann man in so einem Fall eigentlich auch die Eltern verklagen? Wegen mangelnder Gebrauchstauglichkeit des Gehirns? Auf einen fahrenden Zug aufspringen und sich danach beschweren.......tztztztz

Habe ich das richtig verstanden? Eine US-Amerikanerin springt auf einen wegfahrenden Zug auf, verletzt sich und verklagt ein Staatsunternehmen in den USA wegen mangelnder Gebrauchstauglichkeit?

carlos1958 melden

Solange bei den ÖBB das rote Parteibuch regiert wird sich nichts ändern für den Steuerzahler!

christian95 melden

Auf ein paar Millionen mehr oder weniger kommt es auch nicht mehr an!

Urlauber2620
Urlauber2620 melden

Und was hat dieser Fall mit dem Parteibuch zu tun? Wer lesen kann versteht eben manches leichter.

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