Obsorge von

Väter bekommen Antragsrecht

VfGH beschloss mehr Rechte für Väter von unehelichen Kinder

Obsorge - Väter bekommen Antragsrecht © Bild: Getty Images

Wie der Verfassungsgerichtshof heute urteilte, müssen auch Väter ein Antragsrecht auf alleinige oder gemeinsame Obsorge erhalten. Die bisherige Regelung sei verfassungswidrig. Justizministerin Karl und Frauenministerin Hoschek unterstützen den Spruch.

Väter von unehelichen Kindern muss die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Derzeit ist dies nicht der Fall. Die derzeitige Regelung ist verfassungswidrig.

Der VfGH folgt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dem Staat wurde eine "Reparaturfrist" bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger.

Antragsrecht
"Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken", so Präsident Hözinger. "Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird", führte er weiter aus. Österreich sei Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission und die derzeitige Regelung sei folgend dem EGMR "verfassungswidrig", begründete Holzinger. Ob das Antragsrecht sofort bei der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt gelten soll, dazu machte Holzinger keine Angaben.

Das Urteil findet sowohl bei der Justiz- als auch bei der Frauenministerin generell Anklang. "Ich begrüße diese Entscheidung sehr", ließ Justizministerin Karl mitteilen. Auch Frauenministerin Heinisch-Hosek sah einen "Mosaikstein", der sich gut in die Bemühungen einfüge, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.

Grüne skeptisch
Die VfGH-Entscheidung hat für zahlreiche Reaktionen der Parteien gesorgt. Die Grünen zeigten sich in einer Aussendung skeptisch und wollen das Urteil "genau prüfen". Die ÖVP sieht ihre Linie bestätigt. Die Freiheitlichen begrüßen die Entscheidung und das BZÖ drängt auf eine rasche politische Lösung für die gemeinsame Obsorge.

ÖVP erfreut
"Unsere Justizministerin Beatrix Karl wird damit auch in ihrem Bestreben unterstützt, die gemeinsame Obsorge als Regelfall im neuen Familienrechtspaket zu verankern", zeigte sich ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm erfreut. Die Entscheidung des VfGH, wonach Vätern unehelicher Kinder ein Antragsrecht auf Obsorge zustehen muss, sieht sie als einen "weiteren Schritt Richtung Gleichberechtigung von Müttern und Vätern".

Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser will das Urteil "selbstverständlich ernst nehmen". Überrascht ist er allerdings, dass wenn die Eltern in keiner Beziehung zueinander leben, ebenfalls ein Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge möglich sein soll. In diesem Punkt will der Abgeordnete Details des Urteils abwarten.

FPÖ begrüßt Entscheidung
FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer begrüßt die Entscheidung des Höchstgerichts. Dies sei richtungsweisend für die weiteren Änderungen im Familienrecht, bei dem eine automatische gemeinsame Obsorge für Eltern eine "zentrale Forderung" der FPÖ darstelle, erklärte er.

Auch das BZÖ drängt darauf, dass die gemeinsame Obsorge Standard und die alleinige Obsorge Ausnahmefall wird. "Die Kinder haben ein Recht auf einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen. Dies gilt besonders im Falle der Trennung, Scheidung, aber auch im Falle bei unehelich geborenen Kindern", so Familiensprecherin Ursula Haubner.