NR-Wahl: Stimmbürger sind
"über-niederösterreichert"

Politikwissenschafter Valchars: Ausschluss der Ausländer vom Wahlrecht schadet Arbeitern, Jungen und urbaner Bevölkerung

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"Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wird politisch nicht gehört", erklärt Valchars. Der Politikwissenschafter verweist darauf, dass der Anteil der nicht wahlberechtigten Wohnbevölkerung in Österreich seit 1999 von 8,6 auf 15,3 Prozent gestiegen ist - die Hälfte davon kommt aus EU-Ländern, der Rest aus Drittstaaten. EU-Bürger sind nur bei Gemeinderatswahlen stimmberechtigt, Drittstaatsangehörige gar nicht. Größte Einwohnergruppe ohne Staatsbürgerschaft sind die Deutschen (161.900) vor Serben (102.000), Türken (97.700) und Bosniern (83.300).

Für die Betroffenen hat der Ausschluss vom Wahlrecht aus Valchars Sicht durchaus negative Folgen, denn die Parteien hätten keinen Anreiz, um die Stimmen dieser Menschen zu kämpfen. Im Gegenteil, wie er bei einer Pressekonferenz der "Medien-Servicestelle Neue Österreicher/nnen" sagte: "Ich kann auf dem Rücken dieser Personen Politik machen, denn ich riskiere nichts."

Offensichtlichste Folge des Ausschlusses der ausländischen Wohnbevölkerung vom Stimmrecht ist, dass Niederösterreich zwar 200.000 Einwohner weniger hat als Wien, aber fast 130.000 Stimmbürger mehr. "Die Wahlberechtigten sind in Österreich über-niederösterreichert und unter-wienert", erklärt Valchars. Aber auch andere Bevölkerungesgruppen seien unterrepräsentiert: So wäre der häufig als zu gering beklagte Anteil der jungen Wähler bei einem Ausländerwahlrecht höher. Auch Arbeiter und der Personen mit niedrigem Einkommen hätten politisch mehr Gewicht.

Valchars plädiert daher für zwei Reformen: Erstens für eine Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts - also kürzere Wartefristen, niedrigere Einkommenshürden und die Erleichterung von Doppelstaatsbürgerschaften. Zweitens für die Ausdehnung des Wahlrechts auf die ausländische Wohnbevölkerung. Weltweit gibt es dafür aber nur vier Beispiele: Chile, Uruguay, Malawi und Neuseeland. In der EU haben immerhin zwölf Länder das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene eingeführt - darunter neben den "üblichen Verdächtigen" in Skandinavien und den Benelux-Ländern auch Ungarn.

Gerechtfertigt wäre die Ausdehnung des Wahlrechts für Valchars auch deshalb, weil die Hälfte der ausländischen Wohnbevölkerung entweder in Österreich geboren oder seit über zehn Jahren im Land sei: "Die sind ja nicht erst seit Kurzem hier oder zu Besuch."

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