50 legale Steuer-Tipps

Wie Sie rasch und unkompliziert mindestens 300 Euro vom Finanzamt zurückbekommen

von Geldscheine © Bild: APA/DPA/Woitas

Alljährlich schenken die Österreicher dem Finanzamt rund 500 Millionen Euro. Zuviel bezahlte Steuern werden oft jahrelang nicht zurückgefordert, dabei liegen dafür rund 900 Millionen Euro bereit. Wer sein Formular zur Arbeitnehmerveranlagung ans Finanzamt schickt, kann mit durchschnittlich 300 bis 500 Euro Rückzahlung rechnen. Übrigens: die letzten fünf Jahre können noch geltend gemacht werden.

Alltägliche Ausgaben geltend machen

„Ein weit verbreiteter Aberglaube ist, dass man nur mit „besonderen“ Ausgaben Geld vom Fiskus zurückbekommt. Dies ist aber nicht der Fall, auch alltägliche Ausgaben können zu einer Rückzahlung führen“, so ein Experte vom VÖS - Bund der Steuerzahler. Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, Geld spendet, seine Wohnung saniert oder berufsbedingte Aufwendungen hat, bekommt beim Lohnsteuerausgleich bares Geld zurück. Schnelles Geld. Bei einfachen Arbeitnehmerveranlagungen kann man schon nach etwa zwei bis vier Wochen mit einer Überweisung auf das Konto rechnen.

Für Arbeitnehmer

Spenden an begünstigte Spendenempfänger.
Maximal zehn Prozent der Jahreseinkünfte. Bei einer Spende von 500 Euro: Steuerersparnis bis zu 250 Euro.

Bestimmte Berufsgruppen können pauschale Werbungskosten ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen geltend machen. Das Finanzamt kann eine Arbeitgeberbestätigung anfordern, um festzustellen, ob man tatsächlich unter diese Berufsgruppe fällt. Damit sind allerdings sämtliche Werbungskosten abgegolten. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als die Pauschale, sollte man sie einzeln geltend machen.
Pauschalbeträge gibt es für: Artisten, Schauspieler, Journalisten, Musiker, Hausbesorger.
Pauschale Werbungskosten bis zu 2.628 Euro bringen eine Steuerersparnis von bis zu 1.314 Euro.

Für Familien

Kinderbetreuungskosten können bis zum zehnten Geburtstag des Kindes (16. Geburtstag im Fall eines behinderten Kindes) mit einem Maximalbetrag von 2.300 Euro pro Jahr und Kind geltend gemacht werden.
Steuerersparnis pro Kind bis 1.150 Euro

Entbindungskosten sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
Kosten für auswärtige Berufsausbildung
Ganzjährige auswärtige Berufsausbildung des Kindes kann geltend gemacht werden.
Steuerersparnis von bis zu 660 Euro

Für Selbstständige

Ab 1.1.2013 berechtigen elektronische Rechnungen auch dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie als E-Mail, E-Mail-Anhang, als Internet-Download, pdf-Datei oder als reine Textdatei übermittelt werden. Es müssen die gesetzlichen
Bestandteile einer Rechnung enthalten sein. Bei 500 Ausgangsrechnungen im Monat, erzielen Sie durch das Wegfallen des Portos immerhin eine Einsparung von 3.720 Euro im Jahr

Spenden sind bis zu einem Betrag von maximal 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages) steuerlich absetzbar. Die Spendenbegünstigung gibt es also auch für Unternehmen. Auf Verlangen ist der Behörde die Spende mittels Beleg nachzuweisen. Eine Spende von z.B. € 1.000 bringt Ihnen als Unternehmer also eine Steuerersparnis bis zu 500 Euro

Die gesamten legalen Steuertipps finden Sie im aktuellen NEWS in Ihrem Zeitschriftenhandel oder als E-Paper-Version.

Kommentare

Das ist ja wieder typisch News. Verspricht jedem 300 Euro, aber leider spielt es das nicht. Ja wenn ich 500 Euro gespendet habe und vielleicht unterschiedlich hohe Bezüge hatte und noch Sonderausgaben zum Abschreiben habe. Aber wenn man gar nichts zum Abschreiben hat, dann sieht's leider schlecht mit den "mindestens 300er" aus.

Brauchen wir wirklich diese 50 Steuertipps?
Viel einfacher und billiger wäre es doch gleich weniger Steuern zu kassieren. So muss der Bürger als Bittsteller zum Finanzamt pilgern, ein Heer von Beamten prüft die Eingabe..... somit können wiederum möglichst viele Parteigünstlinge in der Verwaltung beschäftigt werden.

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