Um zu verdeutlichen, wie die das Match zwischen Österreich bzw. Kärnten und den Hypo-Gläubigern geführt wird, hat News mit einem ihrer Vertreter gesprochen. Urs Fähndrich von der Schweizer Firma Gold Partner vertritt eigenen Angaben zufolge Hypo-Gläubiger mit einem Gesamtvolumen von rund 250 Millionen Euro. Er reagiert noch abwartend auf Schellings Zusatzangebot: „Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung“, sagte Fähndrich am Donnerstag. Es sei positiv, dass sich der Finanzminister bewege. Ob das Zusatzangebot annehmbar ist oder nicht, sei aber eine Frage der Laufzeit. Dass man das Geld 18 Jahre lang beim Bund anlegen soll, bevor die 100 Prozent zurückbezahlt werden, ist dem Gläubigervertreter zu lange. Würde die Laufzeit sieben bis zehn Jahre betragen, wäre der Deal für Fähndrich jedoch annehmbar.
Harte Worte findet der Schweizer in Richtung Kärnten: „Das Land bringt nichts weiter ein, als das, was es beim Verkauf der Hypo-Mehrheit an die BayernLB und aus den Provisionen für die Landeshaftungen kassiert hat“, meint Fähndrich. Kärnten spare nicht wirklich. „Da kann man den Gläubigern nicht sagen, dass das Land finanziell an seinen Grenzen angelangt ist.“ Kärnten könne zum Beispiel seinen Anteil am Energieversorger Kelag noch beisteuern. Und Kärnten könne sich mit Hilfe des Bundes und der Gläubiger höher verschulden.
Fähndrich kritisiert, dass man nicht früher mit den Gläubigern gesprochen habe. „Selbst bei Griechenland hat man nach einer gemeinsamen Lösung gesucht“, meint der Investorenvertreter. Fähndrich geht davon aus, dass eine Insolvenz Kärntens aus Gläubigersicht nicht der Worst-Case wäre. Er rechnet in diesem Fall sogar mit einer deutlich höheren Quote.
Das wird auf der Gegenseite heftig bestritten. Ein 75-Prozent-Angebot gebe es in Insolvenzverfahren so gut wie nie, ist da zu hören. Geht Kärnten pleite, würde es alle Maßnahmen ergreifen, um das Haftungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Und da Kärnten als Bundesland Gesetze beschließen kann, habe es ganz gute Möglichkeiten dazu. Jedenfalls dürfte die Haftung nur so weit schlagend werden, als die „Bestands- und Funktionsgarantie“ – quasi das Existenzminimum – nicht beeinträchtigt sei. Das Land wäre praktisch verpflichtet, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen.
Die Fronten sind also nach wie vor verhärtet. Was noch dazukommt, ist, dass just am 11. März, also zum Ende der Annahmefrist, in Frankfurt ein Gericht über Rückzahlungsansprüche deutscher Hypo-Gläubiger entscheiden dürfte. Erwartet wird, dass das Gericht gegen die österreichischen Bankenabwicklungsregeln und –maßnahmen entscheidet. In Österreich würde sich dadurch unmittelbar wahrscheinlich wenig verändern. Im großen Duell Gläubiger gegen Kärnten wäre ein solches Urteil dennoch weitere Munition.