Der Schmäh mit der Verländerung

Peter Pelinka über die Übermacht der Bundesländer

von NEWS-Redakteur Peter Pelinka © Bild: NEWS

Die Bundesländer sind allein zuständig für Baurecht, Wohnbauförderung, Raumordnung, Natur- und Landschaftsschutz, für Fremdenverkehrs- und Veranstaltungswesen, Abfallwirtschaft, Gemeinderecht, für Hort- und Kindergartenwesen. Nicht zu vergessen der Jugendschutz: Bis wann ein Jugendlicher aufbleiben oder ab wann er Alkohol und Nikotin konsumieren darf, ist unterschiedlich geregelt. Auch ein Spitalsplan wird pro Bundesland erstellt, bloß nicht gemeinsam für den „zentralistischen“ Bund. Mit ihm gibt es besonders unsinnige Überschneidungen: Jagdrecht etwa ist gänzlich Landessache, Forstrecht aber Bundessache. Gejagt wird üblicherweise im Wald – wie geschaffen für Konflikte.

Das Schulwesen leidet schon jetzt unter zwei Zuständigkeiten: die Länder für Pflichtschulen, der Bund für „höhere“. Nun soll außer allgemeinen Zielen alles „ verländert“ werden, behübscht durch mehr Autonomie für die Schulen. Realpolitisch: Es wird bald neun Schulsysteme geben, womöglich bald auch neun Steuersysteme. Eine echte Einsparung und Demokratisierung, ein echter pädagogischer Fortschritt.

Kommentare

Heinrich Himmer

Danke! Es sollte ja selbstverständlich sein: Neun Mal verwalten muss teurer sein als ein Mal. Hat jedes Bundesland das Kommando bei Personal und Geld, dann webt jeder Landeshauptmann seinen gewünschten und gefärbten Fleckerlteppich. Haltbarkeit und Nutzen? Keine Garantie.

Seite 1 von 1