Alexandra L.: Kampf um ihre Kinder

"Nach skandalösem Gerichtsgutachten wurden mir beide Kinder weggenommen"

Hilflos. Hoffnungslos. Orientierungslos im dichten Dschungel der Bürok ratie. NEWS kämpft mit den besten Anwälten Österreichs für Sie. Gegen Behördenwillkür, Kunstfehler, Fehlurteile, Amtsmissbrauch oder Konsu mentenfallen. Neuer Fall unter dem Aktenzeichen der Menschlichkeit.

von Alexandra L. © Bild: Michael Appelt

Alexandra L. (41) aus dem Burgenland

"Nach einem skandalösen Gerichtsgutachten wurden mir meine beiden kleinen Kinder weggenommen. Jetzt gibt es eine neue Expertise, laut der ich eine gute Mutter bin. Danke, NEWS!“

Was Alexandra L. erlebt hat, möchte man sich nicht in seinen schlimmsten Träumen ausmalen. Im Juni 2012 hat ihr ein Gericht ihre Zwillingssöhne - damals drei Jahre alt - abgenommen. Grundlage der Entscheidung war ein umstrittenes Gerichtsgutachten, in dem behauptet wurde, bei Frau L. würden "Hinweise auf paranoide Wahnideen“ sowie "Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich“ vorliegen.

Obwohl Frau L. ein Privatgutachten von der renommierten Psychiaterin Gabriele Wörgötter einholte, die keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung fand, wollte das Gericht zunächst seine Entscheidung nicht hinterfragen. NEWS berichtete mehrfach über diese Angelegenheit. Letztendlich holte die Justiz nun doch ihrerseits ein neues Gutachten bei einer anderen Sachverständigen ein. Und siehe da - darin heißt es: "Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Kindesmutter auf die Kinder alters- und situationsgerecht reagiert, ihre Bedürfnisse erkennt und ihnen mit emotionaler Wärme entgegen kommt.“

Und weiter schreibt die Gutachterin: "Im Rahmen sämtlicher Kontaktsituationen mit der Kindesmutter zeigt sich diese bewusstseinsklar, im Ductus cohärent, adäquat affizierbar, ohne Halluzinationen oder Wahnideen und mit sehr klaren Zukunftsvisionen.“

Frau L. ist "erziehungsfähig“.

Mit anderen Worten: Hier findet sich keine Spur einer angeblichen psychischen Erkrankung. Und Frau L. ist laut Gutachten ebenso "erziehungsfähig“ wie der Vater der Kinder, dem nach der Kindesabnahme die alleinige Obsorge für die beiden Buben übertragen worden war.

"Ich möchte mich für die Hilfe und Unterstützung von NEWS bedanken“, betont Frau L., nachdem sie das neue Gutachten erhalten hat. Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für sie damit allerdings noch nicht. Nun bleibt nämlich abzuwarten, welche Schlüsse das Gericht aus dem Gutachten zieht.

Grundsätzlich empfiehlt die Gutachterin, Vater und Mutter gemeinsam die Obsorge zu übertragen. Nicht gelöst wäre damit freilich die Frage, bei welchem Elternteil die Zwillinge künftig ihren Hauptwohnsitz haben. Die erfahrene Prozessbegleiterin Margreth Tews, die Frau L. seit langem unterstützt, fürchtet nun, dass die Kinder erst recht nicht wieder zu ihrer Mutter kommen.

Tatsächlich meint die Gutachterin, "ein wiederholter Wechsel des Hauptwohnsitzortes und des Kindergartens würde eher nicht dem Kindeswohl dienen.“ Tews weist allerdings darauf hin, dass die beiden Buben in diesem Jahr in die Schule kommen. Damit würde sich ohnehin eine größere Veränderung ergeben. Tews hofft nun, dass das Gericht endlich eine rasche positive Entscheidung im Sinne der Kinder fällt.

Und so hilft NEWS.

Frau L. betont, dass - sollten die Buben wieder zu ihr ziehen dürfen - sie ausgedehnten Kontakten zum Vater keinesfalls im Weg stehen werde. Nun ist also das Gericht am Zug. Zunächst soll in einer Verhandlung das neue Gutachten erörtert werden. NEWS bleibt dran!

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