Kein Schmerzensgeld nach Unfall

77-Jährige rutscht in Supermarkt auf Waschmittel aus - Versicherung zahlt nicht

"Das wird nicht mehr", klagt Anna N. Die 77-jährige Pensionistin spricht von ihrem Knie, das seit einem Unfall am 21. Dezember 2012 schwer in Mitleidenschaft gezogen ist. An diesem Tag war die burgenländische Pensionistin im Merkur-Supermarkt in Neusiedl am See einkaufen. Doch unglücklicherweise war dort ein durchsichtiges Waschmittel im Gang ausgeschüttet und die Pensionistin rutschte aus. Sie zog sich einen Trümmerbruch zu und auch jetzt, mehr als 15 Monate später, hat sie Schmerzen. "Mein Knie fühlt sich schwer an wie eine Tonne, und ohne Rollator geht gar nichts mehr.“, schildert Frau N. ihre Probleme.

von News kämpft für Sie! © Bild: NEWS/Michael Appelt

Die Pensionistin wollte eine Entschädigung und erkundigte sich über einen befreundeten Versicherungsfachmann. Das ihr zustehende Schmerzensgeld samt Pflegekosten wurde auf 35.000 Euro taxiert. Doch sie wollte ihren Lebensabend nicht mit Prozessen belasten und versuchte sich außergerichtlich mit dem REWE-Konzern, zu dem Merkur gehört, und deren Versicherung, der Wiener Städtischen, zu einigen. Ohne Erfolg, denn weder die Versicherung noch der Einzelhandelskonzern fühlten sich für den Schaden verantwortlich.

Und so hilft NEWS.

Die Pensionistin wandte sich also an NEWS, um in ihrem Fall etwas zu bewirken. NEWS berichtete und versuchte zu erreichen, dass der Fall von REWE und der Wiener Städtischen abermals geprüft wird. Das geschah - die Konzerne blieben aber bei ihrer Ablehnung. Vor allem wegen eines aufgestellten Schildes "Achtung Rutschgefahr“.

Nun stellte NEWS - über die Österreichische Rechtsanwaltskammer - den Kontakt zu einer Rechtsanwältin her. Anwältin Elisabeth Zimmert prüfte Frau N.s Fall: "Das Warnschild auf dem Marktgelände aufgrund der Wetterlage kann in keinerlei Kausalzusammenhang dazu gebracht werden, dass aufgrund eines verschütteten Waschmittels ein derartig schwerer Unfall passiert. Das Flüssigwaschmittel war sogar laut Schadensmeldung des Merkur-Marktes für die Kundin nicht sichtbar.“ Außerdem sei der Geschäftsinhaber dafür beweispflichtig, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.“

Mit der Einschätzung der Rechtsanwältin konfrontiert, sicherten nun sowohl REWE als auch die Wiener Städtische eine neuerliche Prüfung des Falls zu. NEWS bleibt dran!

GOOD NEWS: Leserin bekommt 5.000 Euro

Doris K. (40) litt nach einer missglückten Operation jahrelang an Schmerzen. Wegen einer Thrombose musste in der Schwangerschaft ein so genannter Cavaschirmfilter eingesetzt werden. Später konnte er nicht entfernt werden, was normalerweise unproblematisch ist. Bei Frau K. verursachte er aber jahrelanges Leid, bis durch einen Zufall der Cavaschirm bei einer OP entdeckt wurde. Trotzdem sah das Gericht keinen Kunstfehler und Frau K. erhielt keine Entschädigung. Sie wandte sich an NEWS um Hilfe.

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© NEWS/Marcus Deak Doris K. bekam nach einem OP-Fehler eine Entschädigung.

NEWS schaltete die Wiener Patientenanwaltschaft ein und so konnte Frau K. schließlich 5.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds erhalten. Patientenanwältin Sigrid Pilz: "Der Fonds gibt Patienten bei Fällen, die gerichtlich schwer beweisbar sind, die Möglichkeit dennoch eine Entschädigung zu bekommen.“

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