Neue Niederlage für Meinl Bank bei OGH: MEL-Verkaufsprospekte irreführend

Vierter und fünfter Senat des OGH prüften MEL-Werbung Schon im Vorjahr Urteile zugunsten der Anleger

Die Meinl Bank erlitt in der Affäre um die ehemalige Meinl European Land, jetzt Atrium, erneut eine Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof (OGH).

Neue Niederlage für Meinl Bank bei OGH: MEL-Verkaufsprospekte irreführend

Wie das Wirtschaftsblatt in seiner Montagsausgabe berichtet, haben der vierte und der fünfte Senat des OGH die Verkaufsprospekte der Meinl European Land (MEL) geprüft und für irreführend befunden. Der Anleger sei durch die Broschüre zur Ansicht gelangt, dass das MEL-Zertifikat ein "grundlegend geringeres Risiko des Kursverlustes" als andere Aktien habe, so die Höchstrichter.

Sie berufen sich in ihren neuen Entscheiden auf zwei bereits vorliegende OGH-Urteile zu gleichgelagerten Fällen, die im Vorjahr zugunsten von Anlegern entschieden worden waren.

(apa/red)