Nacktsein im eigenen Garten darf sein

Skurriler Nachbarschaftsstreit vor Landgericht Dortmund beendet

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Anlass des Streits war ein Mann, der einmal pro Woche nackt durch den Garten seines Reihenhauses spazierte und deshalb zum optischen Ärgernis seiner Nachbarn wurde.

Die Vorinstanz hatte noch zugunsten des klagenden Ehepaars entschieden und einen Sichtschutz am Gartenzaun empfohlen. Doch den wollten die Kläger nicht mitfinanzieren. Der Saunafan ging deshalb in Berufung. Mit Erfolg: Nachdem das Landgericht den Klägern verdeutlicht hatte, wie gering ihre Erfolgschancen seien, zogen sie die Klage nun zurück.

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