Nach Sex mit 13-Jährigem: Tiroler Richter trotz Geständnis jetzt freigesprochen!

Begründung: Zwar "Riesensauerei" aber nicht strafbar Staatsanwaltschaft überlegt nun in Berufung zu gehen

Der Angeklagte hatte das Geschehen auf einer Toilette des Bad Tölzer Erlebnisbades "Alpamare" zwar eingeräumt, aber geltend gemacht, der Bursche habe auf ihn wesentlich älter gewirkt. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen über 14 sind sowohl nach deutschem wie nach österreichischem Recht nicht strafbar.

"Das Ergebnis des Verfahrens gefällt dem Gericht nicht", machte Schöffengerichts-Vorsitzender Stephan Kirchinger deutlich. Was sich der Kollege aus Tirol vor einem Jahr in dem Erlebnisbad geleistet habe, sei eine "Riesensauerei" gewesen. Gleichwohl könne nicht widerlegt werden, dass er den 13-jährigen relativ großen und übergewichtigen Burschen für älter gehalten habe. Auch das Gericht habe den Burschen nach seinem Aussehen "irgendwo zwischen 14 und 15" eingeschätzt, so Kirchinger.

Die Richter gingen nach mehrtägiger Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte keinen Zwang gegenüber dem 13-Jährigen anwandte. Der Bursche sei aber auch nicht die "treibende Kraft" gewesen, wie dies die Verteidigung dargestellt hatte.

Der Angeklagte habe zwar "gröbst fahrlässig", aber nicht "bedingt vorsätzlich" gehandelt, begründete Kirchinger den Freispruch. Das Gericht plage die Sorge, dass sich künftig jeder Pädophile an Kinder in dem Bewusstsein heranmachen könne, es passiere ihm nichts, wenn er nicht nach deren Alter frage, räumte Kirchinger ein. Eine Entschädigung für die etwa dreiwöchige Untersuchungshaft, in die der Richter nach dem Vorfall von der deutschen Justiz genommen wurde, lehnten die Richter ab. Durch sein Verhalten habe der Angeklagte Verhaftung und Untersuchungshaft selbst zu verantworten.

Staatsanwältin Claudia von Hirschfeld hatte für den Richter eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verlangt. Auf dem Prüfstand stehe die Effektivität des Schutzes von älteren Kindern nahe der Altersgrenze zum Jugendlichen, so die Staatsanwältin. Sein Mandant habe sich eines Richters unwürdig verhalten, aber nicht strafbar gemacht, begründete dagegen Verteidiger Wolfgang Dingfelder die Forderung nach einem Freispruch. Eine Vielzahl von Zeugen habe den Burschen älter als 13 eingeschätzt. Dasselbe Ergebnis habe eine Umfrage anhand des Fotos des Burschen unter 300 Personen ergeben.

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München will nach Angaben eines Sprechers prüfen, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Gegen den Tiroler Richter, der seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert ist, hat die österreichische Justiz außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das unabhängig von einem Freispruch weitergeführt wird. Sein Mandant wolle das Richteramt nicht weiter ausüben, wohl aber Beamter bleiben, teilte Verteidiger Dingfelder am Rande des Prozesses mit.

(apa/red)