Nach Justizirrtum im Mordfall Deubler:
Staat fordert Geld von damaligen Ermittlern

Heidegger saß unschuldig acht Jahre im Gefängnis Von vier Kriminalisten werden je 40.000 € eingeklagt

Sechs Gendarmen der damaligen Kriminalabteilung des Salzburger Landesgendarmeriekommandos waren im neu aufgerollten Prozess im Jahr 2003 von Heideggers Verteidiger wegen Amtsmissbrauchs, Urkundenunterdrückung und -fälschung sowie falscher Beweisaussage angezeigt worden. Zu Beginn dieses Jahres - so lange dauerten die Ermittlungen der Justiz - wurde aber das Verfahren eingestellt, weil die meisten Vorwürfe des Falles aus dem Jahr 1993 bereits verjährt seien.

Was wurde den Beamten vorgeworfen? Beispielsweise sind 39 Beweisunterlagen (etwa der Führerschein der ermordeten Taxifahrerin Claudia Deubler) dem Gericht erst im Jahr 2001 übergeben worden sind. Weiters hat die Gendarmerie damals den Medien bereits vor Ende der Einvernahme Heideggers von einem Geständnis berichtet. Und der Taxameterstand befand sich auch nicht im Gerichtsakt, obwohl dieser nach dem Mord sogar in Medien zu lesen war, und der im Widerspruch zum angeblich zurückgelegten Weg stand.

Die Finanzprokuratur bestätigte den SN, dass von vier damaligen Ermittlern jeweils 40.000 Euro gefordert werden. Die Regressansprüche würden nach dem Amtshaftungsgesetz erfolgen. In Polizeikreisen führt diese Vorgangsweise der Finanzprokuratur allerdings zu großer Verwunderung, weil die Staatsanwälte, die auf Grund der Faktenlage zwei Mal Anklage gegen Heidegger erhoben haben, offenbar ungeschoren blieben, so die Zeitung.

Die damals 28 Jahre alte Taxilenkerin Claudia Deubler war am 5. Juli 1993 in Wals bei Salzburg erschossen und beraubt worden. Zwei Tage später wurde Heidegger verhaftet und knapp ein Jahr danach wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Bereits wenige Tage später schilderte ein junger Bursch, dass er dabei war, wie sein Freund Tomi S. den Mord verübt habe. Die beiden sind inzwischen wegen Mordes bzw. Beihilfe angeklagt, der Prozess findet vermutlich im Herbst statt. In einem neu aufgerollten Verfahren wurde Heidegger 2003 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. (apa/red)