Zehn häufige Mythen
rund um Reisedokumente

Reisepass, Personalausweis & Co – erlaubt ist nicht alles, was gefällt

von Reisepass © Bild: OeSD/Andreas Bruckner

1. Innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Reisedokumente mehr
Falsch. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

2. Der Führerschein reicht als Reisedokument
Falsch. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert.

3. Man kann mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass überall einreisen
Falsch. Nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Der ÖAMTC rät daher, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.

4. Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein
Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

5. Mit einem gültigen Personalausweis darf man in jedes Land reisen
Falsch. Aktuell akzeptieren 36 Staaten Europas den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas müssen die jeweiligen Bestimmungen zum Reisepass (Auflagen bezüglich Restgültigkeit des Passes oder Visumpflicht) berücksichtigt werden.

6. Mit einem "Notpass" kann man unbekümmert reisen
Falsch. Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.

7. Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert
Falsch. Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Auch Kroatien, laut ÖAMTC-Reisemonitoring eines der beliebtesten Auslandsreiseziele der Österreicher, gehört seit 1. Juli 2013 der EU an. Personenkontrollen bleiben jedoch weiterhin aufrecht, solange Kroatien nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist

8. In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden
Falsch. Zwar gehören Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

9. Wenn Kinder mit den Großeltern oder anderen Verwandten bzw. Bekannten auf Urlaub fahren, reicht immer der Kinderreisepass
Falsch. Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es oft notwendig bzw. immer ratsam, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Vorlagen für eine Vollmacht stehen im ÖAMTC Reise-Infoservice unter www.oeamtc.at/reiseinfos zur Verfügung.

10. Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, braucht man nichts zu beachten
Falsch. Auch Hund oder Katze braucht einen "Pass": den EU-Heimtierausweis, den man beim Tierarzt erhält.

Weiterführender Link:
Alle Infos zu diesem Thema gibt es unter www.oeamtc.at/reiseundfreizeit.

Kommentare