Zahlen - Ja oder Nein?

Muss ich einen Taxifahrer bezahlen, der einen Umweg gefahren ist?

von Taxi © Bild: iStockphoto

Den Taxifahrer bezahlen bei einem vermuteten Umweg - muss ich das oder kann ich mich weigern? So viel gleich zu Beginn: Ja, Sie müssen bezahlen. Das mag im ersten Moment verärgern, doch ganz ausgeliefert sind Sie der Willkür eines Taxifahrers nicht. Sie haben nämlich die Möglichkeit, Ihr Geld wieder zurückzubekommen. Und das ist weniger aufwendig, als man im ersten Moment denken würde.

Clearing Stelle vermittelt

Dafür muss man einfach eine Beschwerde (etwa per Mail) beim Verkehrsamt Wien oder direkt bei der zuständigen Fachgruppe "Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen" einreichen. Dort wird geprüft, wer im strittigen Fall Recht hat.

Darauf müssen Sie achten

Unerlässlich ist eine entsprechende Rechnung. Diese dient als Grundlage der Beschwerde. Auf der Rechnung müssen folgende Punkte vermerkt sein:

  • Unternehmen
  • Kennzeichen
  • Fahreridentifikation (das kann z.B. das Kürzel des Fahrers sein)
  • Anfangs- und Endpunkt der Fahrt
  • Fahrtpreis plus Steuersatz
  • Datum

Angaben kontrollieren

Diese Informationen müssen vom Fahrer auf der Rechnung vermerkt werden. Ein Tipp der Fachgruppe: Kontrollieren Sie die Angaben, vor allem in Sachen Lesbarkeit, und vergleichen Sie das angegebene Kennzeichen mit der tatsächlichen Nummerntafel. Ein spezielles Zeitfenster gibt es für die Beschwerde nicht, es ist aber ratsam, Verkehrsamt oder Fachgruppe möglichst bald zu informieren.

Wann Sie nicht zahlen müssen

Wenn Sie bereits während der Fahrt eine Diskussion über den Fahrtweg haben und der Fahrer sich daraufhin weigert, Sie zur gewünschten Adresse zu bringen, müssen Sie übrigens nichts zahlen. Eine Rechnung darf erst gestellt werden, wenn der Beförderungsauftrag erfüllt wurde - was nicht der Fall ist, wenn Sie früher aussteigen. Der Fahrer darf Sie dann auch nicht im Taxi festhalten, um Sie zum Zahlen zu zwingen. Falls er dies doch tut, rät die Fachgruppe, die Polizei zu verständigen.

Zusammengefasst kann man sagen: Bei einem vermuteten Umweg müssen Sie zwar die Rechnung begleichen, das letzte Wort hat aber die zuständige Fachgruppe. Diese gibt den Tipp, beim Nennen der Adresse um eine Verwendung des Navis zu bitten, damit solche Uneinigkeiten schon im Vorfeld verhindert werden können.

Kontakt für Taxi-Beschwerden:
Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen

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