Münchner Stadionskandal: Alpine-Chef Aluta-Oltyan wegen Bestechung verurteilt!

2 Jahre Haft auf Bewährung, 1,8 Mio. Euro Geldstrafe Keine Rechtsmittel eingelegt: Urteil ist rechtskräftig

Mit der Verhängung von Bewährungsstrafen ist nach nur eintägiger Verhandlung der Korruptionsprozess gegen Manager des österreichischen Alpine-Baukonzerns vor dem Landgericht München zu Ende gegangen. Der geschäftsführende Gesellschafter Dietmar Aluta-Oltyan (61) wurde wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt, der ehemalige Alpine-Finanz-Chef Willy Hans Böck (60) zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

Außerdem muss Aluta 1,8 Mio., Böck 450.000 Euro Strafe zahlen. Beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. "Wir tragen es mit Anstand", sagte Aluta-Oltyan. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die kurze Verhandlungsdauer war möglich geworden, weil sich alle Beteiligten im Vorfeld des Prozesses auf eine "einvernehmliche Beendigung" des Verfahrens verständigt hatten, wie die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer mitgeteilt hatte. Voraussetzung dafür sollte ein "zumindest überwiegendes Geständnis" der Angeklagten sein. Tatsächlich verlasen die Verteidiger der beiden Angeklagten Erklärungen, in denen die Zahlung von rund 2,8 Mio. Euro an Schmiergeldnern eingeräumt wurde. "Ich bedaure mein Fehlverhalten", hieß es in der Erklärung Aluta-Oltyans, der sich nach Zustellung der Anklage im Dezember vergangenen Jahres aus dem operativen Geschäft zurückgezogen hatte und seitdem in der Alpine-Holding tätig ist.

Mit den Millionen sollte das Vergabeverfahren für den Bau der Münchener Allianz-Fußballarena zu Gunsten von Alpine beeinflußt werden. Der größte Teil der Summe landete bei dem damaligen Geschäftsführer der Stadionbaugesellschaft, Karl-Heinz Wildmoser junior, der deswegen im Mai vergangenen Jahres zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil wurde Rechtsmittel eingelegt.

Geständnis wirkte strafmildernd
Die Bestechung im privaten Geschäftsverkehr sei in Österreich zwar keine Straftat, sondern nur Verwaltungsunrecht, dennoch hätten beide Angeklagten mit Unrechtsbewußtsein gehandelt, begründete Gerichtsvorsitzende Knöringer das Urteil. Als besonders strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis der beiden Angeklagten und ihre Bereitschaft, sich einem Strafverfahren in Deutschland zu stellen.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht exakt den Anträgen von Staatsanwalt Gerhard Köstler, denen die Verteidigung ausdrücklich zugestimmt hatte. Die weitaus mildere Bestrafung des Schmiergeld-Gebers im Vergleich zum Schmiergeldempfänger rechtfertige sich dadurch, dass Aluta-Oltyan im Gegensatz zu Wildmoser junior geständig sei und ihm keine Untreue zur Last gelegt werden könne, so der Staatsanwalt. Böck habe nur die Anweisung Alutas ausgeführt, die Schmiergeldzahlungen über Scheinrechnungen abzuwickeln. Er habe aber sehr wohl gewusst, wozu das Geld dienen sollte.

Schmiergeld war eigentlich überflüssig
Einig waren sich die Prozessbeteiligten darin, dass die Bestechung eigentlich völlig überflüssig gewesen sei. Die Alpine-Angebote für den Bau der Arena in einem Volumen von 286 Mio. Euro hätten um 24 Mio. Euro unter dem des einzigen verbliebenen Konkurrenten gelegen, so der Staatsanwalt. Alpine hätte wohl auch ohne Schmiergeld den Zuschlag zum Bau der Allianz-Arena erhalten, meinte auch Gerichtsvorsitzende Knöringer. Ob Schmiergeldzahlungen erfolgreich seien oder nicht, spiele jedoch rechtlich keine Rolle.

"Ich habe eine ganze Menge gelernt bei dieser Sache", hatte Aluta-Oltyan in seinem Schlusswort gesagt. Es bleibe das "wunderbare Stadion, das wir den Münchenern schenken durften, sogar um 24 Millionen billiger".

Eingestellt wurde das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Deutschland-Tochter des Alpine-Konzerns. Die zwischenzeitlich von einer GmbH in eine AG umgewandelte Gesellschaft mit Sitz in Eching bei München habe sich durch die Bestechungsaktivitäten nicht bereichert, sagte die Vorsitzende Richterin.

Aluta: "Wollten Schlussstrich ziehen"
Erleichtert hat sich Alpine-Geschäftsführer Dietmar Aluta-Oltyan nach dem Urteil im Münchner Bestechungsprozess gezeigt, in dem er und sein Kollege Willy Böck mit einer bedingten Haftstrafe davongekommen sind. Trotz "erheblicher Bedenken" nehme man das Urteil an und stelle fest, dass das "Gericht den Vorwurf der Untreue fallen ließ", so Aluta in einer schriftlichen Stellungnahme nach der Urteilsverkündung erklären.

Die Richterin in München habe selbst festgestellt, "dass der gegenständliche Sachverhalt in Österreich keine Straftat darstellt", weswegen es für ihn und für Böck in Österreich keine Vorstrafe gebe: "Wir wollten unserem Unternehmen und den 9.000 Mitarbeitern zuliebe einen Schlussstrich unter die langwierige und belastende Affäre ziehen. Die Alpine soll endlich wieder frei nach vorne schauen können."

Aluta wolle "das nun abgeschlossene Strafverfahren nicht mehr weiter hinterfragen", heißt es in der Stellungnahme. Aber durch die mediale "massive Vorverurteilung" sei der falsche Eindruck entstanden, die Alpine hätte den Bauauftrag für die Allianz-Arena "nur über illegale Insiderinformationen erhalten", bedauerte Aluta.

Aluta, der sich zum ersten Mal seit mehr als eineinhalb Jahren öffentlich über den Prozess äußerte, führt in seiner Aussendung eine Reihe von Indizien an, die belegen sollen, dass seine Gespräche mit dem involvierten Stadionbaugesellschaft Karl-Heinz Wildmoser nicht geheim und kein Regelverstoß gewesen seien.

Anfang 2002 seien manipulierte Zahlen an die Öffentlichkeit gespielt worden, schreibt Aluta und stellt die Frage, ob diese Vorgänge um den Vergabeprozess "nicht ausschließlich dem Bauherren genutzt" hätten.

Die österreichische Staatsanwaltschaft sei offenbar in Absprache mit den Kollegen in München untätig geblieben, "weil eine Einstellung des Verfahrens mangels strafbaren Deliktes in Österreich eine Einstellung des Münchener Verfahrens nach sich gezogen hätte", beklagt sich der Baumanager. (apa/red)