2,3 Mrd. Forderungen bei Benko-Stiftung, 49,5 Mio. anerkannt

von 2,3 Mrd. Forderungen bei Benko-Stiftung, 49,5 Mio. anerkannt © Bild: APA/APA/THEMENBILD/EXPA/JOHANN GRODER

Das Landesgericht Innsbruck ist erneut Schauplatz einer Benko-Causa

Während Signa-Gründer René Benko im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Wien ausgesagt hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck die Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren gegen die Familie Benko Privatstiftung über die Bühne gegangen. Nach der einstündigen Verhandlung teilte Masseverwalter Herbert Matzunski vor Journalisten mit, dass insgesamt 2,3 Mrd. Euro an Gläubigerforderungen angemeldet wurden. Davon wurden lediglich 49,4 Mio. Euro anerkannt.

Etwas mehr als 20 Gläubiger hätten Forderungen angemeldet. Damit wiederholte sich das "Spiel": Auch bei der Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren über Benkos Vermögen war nur ein Bruchteil der Forderungen anerkannt worden.

Am Mittwoch wurden etwa sämtliche von Gesellschaften der Signa-Gruppe angemeldeten Forderungen (sogenannte intercompany-Ansprüche) bestritten, informierte der Kreditschutzverband KSV1870. Daneben würden die Bestreitungen hauptsächlich ausländische Investitionsgesellschaften betreffen, die ihre Mittel Gesellschaften der Signa-Gruppe zur Verfügung gestellt hätten. Die Privatstiftung hatte Ende März einen Konkursantrag in Eigeninitiative gestellt.

Die Aktiva bzw. schnell realisierbaren Vermögenswerte der Stiftung sind gleichzeitig offenbar sehr überschaubar. "Es gibt keine Aussicht, so schnell Vermögen zu generieren. Es wird sich herausstellen, wie werthaltig die Beteiligungen sind. Diese kommen zum Teil aus dem insolventen Signa-Konzern. Die Beteiligungen sind daher möglicherweise nichts wert", verdeutlichte Matzunski.

Die Privatstiftung verfüge demnach über kein Liegenschaftsvermögen, aus einem Wertpapierdepot habe der Insolvenzverwalter rund 26.000 Euro für die Insolvenzmasse realisieren können, teilte der KSV1870 mit. Weitere "kurzfristig verwertbare körperliche Vermögensgegenstände" seien nicht vorhanden.

Matzunski berichtete zudem, dass sowohl Benko als auch Familienmitglieder zu den Begünstigten der Stiftung gehörten. Im Firmenbuch ("WirtschaftsCompass") waren diese nicht angeführt. Vermerkt sind dort lediglich die Stiftungsvorstände - Markus Mitterrutzner, Marcus Mühlberger und TPA-Steuerexpertin Karin Fuhrmann. Mühlberger, einer der Geschäftsführer der insolventen Signa Holding, war auch im Landesgericht anwesend.

Das Privatstiftung-Konkursverfahren dürfte jedenfalls ein längeres werden. "Mehr als fünf Jahre wird das schon dauern", so der Masseverwalter. Nun gehe es unter anderem auch darum, verschiedenste Zahlungsströme zu prüfen - eine "Mammutaufgabe" angesichts von über 1.000 Kapitalgesellschaften in Österreich und Deutschland. Jedenfalls stünden Prüfungen zu den erfolgten Kreditgewährungen und hinsichtlich der Geldflüsse im Signa-Konzern an.

In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die Familienstiftung ein Darlehen über rund 22 Mio. Euro an Benko gewährte. Besicherungen bestünden für dieses Darlehen keine. Matzunski machte diesen Betrag bereits in Benkos Insolvenzverfahren geltend. Der Anspruch sei dort anerkannt worden, hieß es.

Der Insolvenzverwalter erklärte zudem, dass zusätzlich Kredite an mehrere Gesellschaften der Signa-Gruppe in Höhe von etwa 200 Mio. Euro von der Familie Benko Privatstiftung gewährt wurden. Diese Ansprüche dürften - "nach einer ersten Einschätzung" - zum überwiegenden Teil nicht werthaltig sein. Laut dem KSV1870 verstärke sich jedenfalls der Eindruck, dass die Privatstiftung über Jahre als eine Art "Finanzierungsvehikel" innerhalb der Signa-Gruppe genutzt worden sei.

Als Insolvenzursache wurden unterdessen Kapitalerhöhungen zum Erhalt der Beteiligung an der Signa Holding GmbH genannt. Und was war der Stiftungszweck? Das Vermögen der von Benko und seiner Mutter Ingeborg im Jahr 2001 gegründeten Stiftung sollte "dem Erhalt der Signa-Unternehmensgruppe dienen." Daneben sollte die Versorgung der Begünstigten - das sei bis zu seinem Ableben der Tiroler Immobilieninvestor selbst und danach seine Nachkommen bzw. Verwandten - sichergestellt werden.