80-Jährige
vergewaltigt und erdrosselt

45-Jähriger 25 Jahre nach dem Mord verurteilt - 17 Jahre und vier Monate Haft

von
Prozess in Steyr - 80-Jährige
vergewaltigt und erdrosselt

Der Fall war jahrelang ungeklärt, er ist erst im vergangenen Jahr mit der Auswertung von am Tatort sichergestellten DNA-Spuren erneut aufgerollt und der Täter überführt worden. Zum diesem Zeitpunkt saß der Mann gerade in Strafhaft, er wechselte nahtlos in die Untersuchungshaft.

Vergewaltigung und Mord

Laut Anklage von Staatsanwalt Andreas Pechatschek hat der Angeklagte am 14. Juni 1989 die Pensionistin zufällig getroffen. Er sah sie, als sie die Haustür zu ihrem Wohnblock aufsperren wollte, und bot ihr an, die Einkaufstasche in die Wohnung zu tragen. Dort hat er ihr laut Anklage heftige Schläge ins Gesicht versetzt, sie zu Boden gedrückt, gewürgt, zum Beischlaf genötigt und sie anschließend mit einer selbst gemachten Schlinge aus einer in der Wohnung vorgefundenen Strumpfhose, einem Gürtel und einer Tischdecke erdrosselt.

Geständnis

Der Angeklagte gab in der Verhandlung die ihm vorgeworfenen Taten zu, allerdings erklärte er, sich an einzelne Fakten nicht mehr erinnern zu können. Sein Verteidiger Hubert (richtig) Niedermayr begründete dies mit dem langen Zeitraum seit der Tat. Außerdem sprach er von eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit, denn sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Er stellte auch die hochgradige Gefährlichkeit des 45-Jährigen infrage.

Angeklagter erhöht impulsiv

Dem widersprach die Psychiaterin Adelheid Kastner in ihrem Gutachten. Der Beschuldigte sei damals zurechnungsfähig gewesen. Sie bescheinigte ihm aber auch zum Tatzeitpunkt eine höhergradige seelische und geistige Abnormität, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle. Daran habe sich bis heute nichts geändert. Der Angeklagte sei erhöht impulsiv: Motto: "zuerst handeln, dann denken" - dazu komme eine große Aggressionsbereitschaft. Der Angeklagte ist in Heimen aufgewachsen und bereits im Hauptschulalter erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Inzwischen hat er 22 Vorstrafen wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten auf seinem Konto.

Geschworene einig

Die Geschwornen sprachen ihn einstimmig der Vergewaltigung und mit sieben zu einer Stimme des Mordes schuldig. Weil er zum Tatzeitpunkt noch ein junger Erwachsener war, galt ein Strafrahmen von fünf bis 20 Jahre. Bei der Strafbemessung war nur das Geständnis mildernd. Erschwerend waren unter anderem das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen und das Ausnützen der Wehr- und Hilflosigkeit des Opfers.

17 Jahre und vier Monate

Die 17 Jahre und vier Monate Haft sind eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung. Wenn das Gericht damals von dem Fall gewusst hätte, wären insgesamt 19 Jahre verhängt worden. Der Angeklagte meldete sofort und auch nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch sowie Berufung gegen die Strafhöhe und die Einweisung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Kommentare