Mord an Krankenschwester von

20 Jahre statt lebenslang

Prozesswiederholung: "Nicht notwendig, dass mit Höchststrafe bestraft werden muss"

Mord an Krankenschwester - 20 Jahre statt lebenslang © Bild: APA/Pfarrhofer

20 Jahre Haft statt lebenslang. Der 51-jährige Mann, der am 14. November 2009 in der Tiefgarage des Wiener Hanusch-Krankenhauses eine Krankenschwester erschossen hatte, ist im Straflandesgericht zum zweiten Mal wegen Mordes, versuchten schweren Raubs und Brandstiftung schuldig erkannt worden. Im Unterschied zum ersten Rechtsgang erhielt er diesmal nicht lebenslang, sondern eine 20-jährige Freiheitsstrafe.

Die Prozesswiederholung war nötig geworden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) den erstinstanzlichen Schuldspruch vom November 2011 aus formalen Gründen teilweise aufgehoben hatte. Am Ende der Neudurchführung kam das Schwurgericht nach Abwägung der Milderungs-und Erschwerungsgründe zum Schluss, "dass es nicht notwendig ist, dass hier mit der Höchststrafe bestraft werden muss", wie die vorsitzende Richterin Susanne Lehr in der Urteilsbegründung erklärte.

Die Staatsanwältin legte dagegen unverzüglich Strafberufung ein, während der 51-Jährige das Urteil akzeptierte. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

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