Ministerin beendet den Kopftuch-Streit: "Verbot fürs Kopftuch-Verbot"!

Schule untersagte Mädchen Tragen der Kopfbedeckung Stimmen Sie ab: Kopftuchverbot - ja oder nein?

Das Bildungsministerium plant keinen eigenen Erlass zur Garantie des Rechts auf das Tragen von Kopftüchern an Schulen. Mit der Gewährleistung der Religionsfreiheit in der Verfassung gebe es bereits eine generelle Regelung. Für die "Korrektur von rechtlich unhaltbaren Entscheidungen" sei der jeweilige Landesschulrat erster Ansprechpartner, was sich im Fall der Linzer Hauptschule auch bewährt habe, hieß es auf APA-Anfrage.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft hatte die Bildungsministerin am Sonntag aufgefordert, "in einem Rundschreiben klarzustellen, dass diese Bekleidungsform zur freien Ausübung der Religion gehört und daher Weltanschauungen der Lehrerschaft oder Direktion nicht maßgeblich sind".

Etwaige Kleidungsvorschriften könnten grundsätzlich in den jeweiligen Hausordnungen im Rahmen von Verhaltensvereinbarungen geregelt werden, betont man im Bildungsressort. Allerdings müssten diese jenen Grundsätzen entsprechen, die auch im sonstigen täglichen öffentlichen Leben von allen berücksichtigt werden müssten. Dazu zähle auch die verfassungsrechtlich abgesicherte Religionsfreiheit.

Linz: Schule verbot Kopfbedeckung
Das Schulforum einer Linzer Hauptschule hatte in der Hausordnung ein generelles Verbot von Kopfbedeckungen erlassen - egal ob "Kapperl" oder Kopftuch. Daraufhin erstattete der Vater einer 13-jährigen Muslimin Anzeige, weil seine Tochter im Unterricht kein Kopftuch tragen durfte. Ehe der Streit eskalieren konnte, schritt Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer ein und stellte klar, dass ein Kopftuchverbot wegen der Religionsfreiheit rechtlich nicht haltbar sei. Das Mädchen darf nun verhüllt zum Unterricht kommen.

Institut für Menschenrechte gegen generelles Kopftuch-Verbot!
In Deutschland hat sich unterdessen das Deutsche Institut für Menschenrechte gegen ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ausgesprochen. "Eine staatliche Politik, die, um den möglichen Missbrauch zu verhindern, weit im Vorfeld eines tatsächlichen Konflikts die Religionsfreiheit der Lehrerin beschränkt, ist aus der Perspektive der Menschenrechte problematisch", erklärte Institutsdirektor Heiner Bielefeldt. Staat, Kirche und andere gesellschaftliche Gruppen sollten sich auch nicht von dem Versuch islamistischer Kreise beeindrucken lassen, das Kopftuch als politisches Symbol aufladen zu wollen, sondern das Thema vielmehr entpolitisieren. (apa)