EMRK: Menschenrechte in Österreich und die Europäische Menschenrechtskonvention

Die Idee, dass Menschen Rechte haben, weil sie Menschen sind, entstand bereits in der Antike. Doch bis heute sind Menschenrechte in fast allen Regionen der Welt gefährdet, auch in Österreich. Internationale Abkommen wie die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) versuchen deren Einhaltung zu garantieren.

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Menschenrechte © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis:

Was sind Menschenrechte und wie sind sie entstanden?

Der Idee der Menschenrechte liegt die Vorstellung zugrunde, dass jeder Mensch über gewisse Rechte verfügt – und zwar allein aufgrund der Tatsache, dass sie oder er ein Mensch ist. Menschenrechte gelten als unveräußerlich, unteilbar und universell, das heißt, sie gelten ausnahmslos immer, vollumfänglich und für jeden Menschen, unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität, Sprache, Hautfarbe oder Klasse. Menschenrechte sollen die Würde und die Freiheit jedes einzelnen Menschen schützen.

Erste Überlegungen zu Rechten, die ein Mensch schon qua Geburt erhalten soll, kamen bereits in der Antike auf. Wurzeln davon finden sich sowohl in den jüdisch-christlichen Religionen als auch in der afrikanischen Manden-Charta aus dem frühen 13. Jahrhundert. In Europa wurde der Menschenrechtsdiskurs vor allem im Zuge der Aufklärung forciert. Philosophen wie Thomas Hobbes, John Locke oder Immanuel Kant prägten die Idee der Menschenrechte und deren staatliche Umsetzung entscheidend mit.

»Menschenrechte gelten ausnahmslos immer, vollumfänglich und für jeden Menschen, unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität, Sprache, Hautfarbe oder Klasse«

Menschenrechte: Gesetze, Dokumente, Erklärungen

Menschenrechte sind international, transnational und national in verschiedenen Dokumenten festgehalten. Die erste, umfassendste und weltweit gültige Fassung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde 1948 – als Reaktion auf den 2. Weltkrieg und die darin verübten Gräueltaten – von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Viele Staaten sind zudem Mitglieder regionaler Menschrechtsverträge. In Europa gilt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), parallel existiert beispielsweise die „Amerikanische Erklärung der Menschenrechte und -pflichten“ oder die „Afrikanische Erklärung der Menschenrechte und der Rechte der Völker“.

Wo sind die Menschenrechte in Österreich verankert?

Österreich hat neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention zahlreiche internationale Menschenrechtsübereinkommen unterzeichnet. Hierzu zählen unter anderem folgende:

Die wesentlichen Quellen zur Garantie der Menschenrechte in Österreich sind das Staatsgrundgesetz über die Allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus 1867 (StGG) und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die gesetzliche Garantie der Grundrechte ist außerdem im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgehalten. Darin sind zentrale grundrechtliche Garantieren enthalten, beispielsweise das Verbot aller Formen rassischer Diskriminierung oder den Schutz der persönlichen Freiheit. Einzelne Bestimmungen sind wiederum in einfachen Gesetzen spezifiziert.

Menschenrechte und Grundrechte: Was ist der Unterschied?

Im Gegensatz zu den Menschenrechten sind Grundrechte auf das Hoheitsgebiet eines Staates beschränkt. Während die Menschenrechte für jeden Menschen und überall gelten (sollten), gelten Grundrechte nur innerhalb der Staaten, die solche auch per Verfassung garantieren. Grundrechte sollen Einzelpersonen vor Übergriffen des Staates schützen. Dabei handelt es sich beispielsweise um

  • das Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger:innen vor dem Gesetz,
  • das Recht auf Leben,
  • das Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden,
  • das Recht auf persönliche Freiheit oder
  • das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit.

Die Durchsetzung dieser Rechte erfolgt in Österreich durch den Verfassungsgerichtshof.

»Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.«

(Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Was ist das? Für wen gilt das?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln und wurde 1948 von den Vereinten Nationen beschlossen. Sie gilt als „gemeinsames Ideal“ der Mitgliedsstaaten und soll gemäß der Präambel „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen“ garantieren. Grundlage der Erklärung sind die Ideale von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden. Die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verpflichten sich auf die Achtung und Erhaltung der Menschenrechte hinzuwirken.

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist im Wortlaut neben dem Eingang des österreichischen Parlaments eingraviert und lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.“

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthält folgende 30 Artikel [Liste]:

  • Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)
  • Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
  • Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
  • Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
  • Artikel 5 (Verbot der Folter)
  • Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
  • Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
  • Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
  • Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
  • Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
  • Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
  • Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
  • Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
  • Artikel 14 (Asylrecht)
  • Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
  • Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
  • Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
  • Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
  • Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
  • Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
  • Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
  • Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
  • Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
  • Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
  • Artikel 26 (Recht auf Bildung)
  • Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
  • Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
  • Artikel 29 (Grundpflichten)
  • Artikel 30 (Auslegungsregel)

Link: Die Langfassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

EMRK: Die Europäische Menschenrechtskonvention

Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte. Sie wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Österreich trat der EMRK 1958 bei. Die Konvention genießt hierzulande Verfassungsrang. Der Vertrag besteht zwischen den Mitgliedern des Europarats, dem auch die 27 EU-Mitgliedsstaaten angehören. Der Europarat hat derzeit 46 Mitglieder, ihm gehören – mit Ausnahme Belarus, Russlands und dem Vatikanstaat – sämtliche anerkannte europäischen Staaten einschließlich Türkei und Zypern sowie Armenien, Aserbaidschan und Georgien an. Die Unterzeichnung des Vertrags ist eine Beitrittsbedingung für Staaten, die dem Europarat angehören wollen.

Die EMRK ist in drei Abschnitt gegliedert:

  • Abschnitt I (Art. 2-18): „Rechte und Freiheiten“ (u.a. das Recht auf Leben, Verbot von Folter und Zwangsarbeit, Recht auf faires Verfahren, Religionsfreiheit)
  • Abschnitt II (Art. 19-51): „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ (Zusammensetzung und Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs)
  • Abschnitt III (Art. 52-59): „Verschiedene Bestimmungen“ (darin wird festgelegt, dass die EMRK lediglich einen Mindeststandard darstellt, welcher von den Vertragsstaaten erweitert werden darf)

Link: Die gesamte Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK: Europäische Menschenrechtskonvention
© Elke Mayr Die EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte

EGMR: Wie funktioniert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg wacht über die Einhaltung der EMRK. Er wurde 1959 ins Leben gerufen. Jede:r einzelne Betroffene kann sich an den EGMR wenden.

Der EGMR besteht aus 46 Richter:innen, je eine:n pro Mitgliedsland. Die Mitglieder des EGMR betrachten die Konvention als „living instrument“ (lebendiges Instrument), das heißt, die Rechtsauslegung muss nicht dem Kontext der Entstehung entsprechen, sondern kann – und soll – sich den heutigen politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen.

Im Regelfall benötigen Prozesse vor dem EGMR mehrere Jahre. Das mag auch daran liegen, dass der EGMR notorisch überlastet ist. Derzeit sind am EMGR 74.650 Verfahren anhängig.

Menschenrechte in Österreich: Werden sie eingehalten?

Österreich hat zwar die wesentlichen internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert, dennoch kommt es auch hier regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International dokumentiert für das Jahr 2022/23 u.a. folgende Verstöße:

  • Asyl: Unterbringung von Asylsuchenden unter unmenschlichen Bedingungen, mehr als 11.000 minderjährige Geflüchtete sind im Jahr 2022 verschwunden
  • Polizeigewalt: Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt:innen werden nicht wirksam untersucht. Zwar verspricht die Regierung mit einer Ermittlungsstelle, Polizeigewalt besser zu untersuchen, doch ist ihre Unabhängigkeit zweifelhaft.
  • Soziale Sicherheit: Sozialhilfeleistungen sind in einigen Bundesländern unzureichend, vor allem Wohnungs- und Obdachlose haben kaum Zugang zu Unterstützung und Sozialleistungen
  • Pressefreiheit unter Druck: Einschränkung von Berichterstattung bei Demonstrationen, Einschüchterungsklagen gegen Journalist:innen.

In dem Bericht verortet Amnesty Österreich „an einem Wendepunkt im Kampf um die Menschenrechte“ und beklagt „zahlreiche Menschenrechtsverletzungen“.

Hier gibt es den gesamten Bericht von Amnesty International über die Menschenrechtsverstöße in Österreich.

Was passiert, wenn Menschenrechte verletzt werden? Wer ist zuständig?

Die meisten Staaten der Welt haben Menschenrechtskonventionen unterzeichnet – was nichts daran ändert, dass die Menschenrechte in vielen Teilen der Erde grob und systematisch missachtet werden. Oftmals existieren diese Rechte zwar auf dem Papier, aber es mangelt an Möglichkeiten, diese auch einzuklagen und durchzusetzen. Von Menschenrechtsverletzungen sind besonders Staatenlose, Angehörige von Minderheiten, Kinder und Menschen in Kriegsgebieten betroffen. Die Philosophin Hannah Arendt kritisierte einst, Menschenrechte erfüllten nur dann ihren Zweck, wenn Menschen auch die Möglichkeit haben, diese einzuklagen. Sie brachte das auf die gängige Formel vom „Recht, Rechte zu haben“.

Menschenrechtsverletzungen liegen dann vor, wenn Menschen wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer politischen Gesinnung oder sexueller Neigung verfolgt, bedroht oder diskriminiert werden. Menschenrechte durchzusetzen bzw. deren Verletzung zu verhindern, ist keine leichte Aufgabe. Auf internationaler Ebene ist der Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen zuständig, der einen jährlichen „Human Rights Report“ veröffentlicht.

Maßnahmen sind unter anderem verpflichtende regelmäßige Staatenberichte zur Menschenrechtssituation in einem Land oder die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Internationale Straftribunale wie der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande) ahndet besonders schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozide, Kriegsverbrechen oder Angriffskriege. Systematische Menschenrechtsverletzungen werden oftmals von internationalen Organisationen wie einer UN-Ermittlungsmission untersucht.

Präventive Maßnahmen sind unter anderem regelmäßige Besuche an Haftorten durch das Europäische Anti-Folter-Komitee. Eine relevante Rolle spielen zudem NGOs, wie Amnesty International oder Human Rights Watch, die die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern systematisch untersuchen und so öffentlichen Druck ausüben können.

In Österreich ist die Volksanwaltschaft seit 2012 dafür zuständig, dass die Menschenrechte geschützt und gefördert werden. Sie wird bei ihrer Arbeit von sechs Kommissionen unterstützt, die sich über die Bundesländer verteilen. Gemeinsam überprüfen sie Einrichtungen, in denen sich Menschen nicht frei bewegen können, zum Beispiel Justiz-Anstalten oder Pflegeheime. Außerdem überprüft sie Sicherheitsbehörden wie die Polizei. Im Fokus stehen vor allem Abschiebungen oder Polizeieinsätze bei Demonstrationen.

Menschenrechte international

Menschenrechte sind nicht nur in Österreich bedroht, sondern auch in vielen anderen Staaten der Welt, quer über alle Kontinente. Hauptfaktoren sind autoritäre, teils diktatorisch agierende Regime und Kriege. Als besonders desaströs gilt die Menschenrechtssituation in Afghanistan, Eritrea, Iran, Myanmar oder Nordkorea. Aber auch die USA verstößt gegen die Amerikanische und Europäische Menschenrechtskonventionen, indem sie sowohl vor zivilen als auch militärischen Gerichten die Todesstrafe verhängt. Im sogenannten „Krieg gegen den Terror“ in Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 haben sich zahlreiche Menschenrechtsverletzungen ereignet, zum Beispiel indem Verdächtige gefoltert oder gezielt getötet wurden.
Menschenrechtsverletzungen betreffen oftmals einen Staat als Ganzes, zum Beispiel als Opfer eines Angriffskrieges, oder „nur“ bestimmte Personengruppen wie ethnische Minderheiten oder Frauen, deren Freiheit und Würde durch staatliches Handeln gefährdet wird. So droht beispielsweise Menschen in elf Ländern der Welt die Todesstrafe wegen ihrer sexuellen Orientierung. Laut UNHCR sind derzeit weltweit über 100 Millionen Menschen wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Flucht.