Wurde Herzogin Meghan
im Stich gelassen?

Die Ehefrau von Prinz Harry, Meghan, hat fehlende Rückendeckung durch das britische Königshaus angesichts "falscher und schädigender" Medienberichte während ihrer Schwangerschaft beklagt. Die königliche "Institution" habe sie nicht vor den Anschuldigungen geschützt und es sei ihr "verboten" worden, "sich zu verteidigen", heißt es in Gerichtsdokumenten.

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im Stich gelassen?

Die BBC und die Nachrichtenagentur Press Association zitierten am Donnerstag aus diesen Unterlagen. Sie wurden im Rahmen eines Prozesses eingereicht, den die Herzogin von Sussex gegen die "Mail on Sunday", die Website "Mail Online" und den Verlag Associated Newspapers führt. Darin mache Meghan Markle geltend, dass sie "Objekt einer Vielzahl falscher und schädlicher Artikel in britischen Zeitungen geworden" sei. Das habe "immensen, emotionalen Stress verursacht und ihre psychische Gesundheit beeinträchtigt".

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Die frühere US-Schauspielerin wirft diesen Medien die Verletzung ihrer Privatsphäre sowie Datenschutz- und Urheberrechtsverletzung vor. Die Zeitung hatte im August 2018 Auszüge aus einem Brief Markles an ihren Vater veröffentlicht. Den Vorwurf, die Boulevardzeitung habe "unehrlich agiert", indem sie ihr Schreiben manipuliert habe, hatte das Gericht Anfang Mai zurückgewiesen.

Sorge um Meghans "Wohlergehen"

In den Dokumenten wird den Berichten zufolge auch auf einen Artikel des US-Magazins "People" von Februar 2019 verwiesen, in dem fünf enge, nicht namentlich genannte Freunde Markles zitiert werden. Sie seien "ernsthaft besorgt um ihr Wohlergehen" gewesen, besonders weil Meghan zu dem Zeitpunkt schwanger gewesen sei. Sie hätten sie "nie zuvor in einem solchen Zustand" gesehen. An dem Artikel sei Markle in keiner Weise beteiligt gewesen, betonten sie.

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Prinz Harry hatte den Druck der Medien auf sich und seine Frau wiederholt angeprangert. Er sei der Hauptgrund für seinen Rückzug aus der Königsfamilie gewesen. Inzwischen lebt das Paar in Kalifornien und gehört seit Anfang April nicht mehr dem Königshaus an.