Medizinische Untersuchungen
für Prostituierte

Verordnung gilt ab 2016: Alle sechs Wochen einheitliche Checks beim Amtsarzt

von
Sexuelle Dienstleistungen - Medizinische Untersuchungen
für Prostituierte

Die amtsärztlichen Untersuchungen in Bezug auf Geschlechtskrankheiten sollen künftig nicht mehr einmal pro Woche, sondern nur noch alle sechs Wochen durchgeführt werden. Die Kontrolluntersuchungen in Bezug auf Tripper sollen im Abstand von sechs Wochen, jene in Bezug auf Syphilis alle zwölf Wochen vorgenommen werden.

Beratung zu Verhaltensregeln

Im Rahmen der erstmaligen Untersuchung hat der Amtsarzt die Prostituierten auch über Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen, die Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung sowie über die Sinnhaftigkeit von gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu beraten. Der Amtsarzt hat im Rahmen der Kontrolluntersuchungen auch über einschlägige Beratungs-Einrichtungen sowie auf Ersuchen über mögliche Ausstiegsszenarien zu informieren.

Für die nötigen Laboruntersuchungen müssen die Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) heranziehen. Dadurch sollen die Untersuchungen vereinheitlicht und auf den neuesten Stand der Medizin gebracht werden. Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass sich hier österreichweit eine völlig uneinheitliche Vollzugspraxis herausgebildet habe, wobei die verwendete Labormethodik teilweise nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entspreche.

Kommentare