Die Regierung hat beim weihnachtlichen Ministerrat das zweite Kojunkturpaket im Ausmaß von zwei Mrd. Euro beschlossen. Darin enthalten sind unter anderem Infrastrukturinvestitionen, degressive Abschreibungen und das verpflichtende Kindergartenjahr. Weiters beschlossen wurde die steuerliche Absetzbarkeit von humanitären Spenden.
Der geplante Autogipfel wird am 8. Jänner stattfinden, erklärten Bundeskanzler Faymann und sein Vize Pröll nach der Regierungssitzung. Dabei soll über die Probleme der Autozulieferindustrie beraten und Modelle wie Kurzarbeit gesprochen werden.
Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft
Mit insgesamt 5,7 Mrd. Euro beziehungsweise zwei Prozent des BIP liegen Österreichs Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft über den europäischen Vorgaben von 1,5 Prozent des BIP, erklärte Pröll. Durch die Konjunkturpakete und die Steuerreform erwartet man sich im Jahr 2009 ein Wachstum um 0,75 Prozentpunkte. Weitere Maßnahmen plant die Koalition derzeit nicht.
Das Konjunkturpaket enthält mehrere Maßnahmen für die Jahre 2009 und 2010, darunter Infrastrukturinvestitionen in Höhe von 875 Mio. Euro, 100 Mio. Euro sollen in die thermische Sanierung fließen und weitere 150 Mio. Euro in regionale Beschäftigungsoffensiven. Für Forschung und Entwicklung sind 100 Mio. Euro vorgesehen, für degressive Abschreibung (vorzeitige Abschreibung) 570 Mio. Euro. Das kostenlose und verpflichtende Kindergartenjahr soll 70 Mio. Euro pro Jahr kosten, der Finanzierungsbeitrag der Länder muss noch verhandelt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von humanitären Spenden
Weiters wurde im Ministerrat die steuerliche Absetzbarkeit von humanitären Spenden beschlossen. Begünstigt werden dabei Gaben für "mildtätige Zwecke" und Entwicklungszusammenarbeit. Auch die ORF-Spendenaktion "Licht ins Dunkel" soll profitieren. Laut Pröll werden Spenden für diese Aktion steuerlich absetzbar, sofern sie erst im kommenden Jahr einbezahlt werden. Nicht profitieren werden von der Absetzbarkeit Umwelt- und Tierschutzorganisationen.
Profitieren können von der Absetzbarkeit sowohl Privatpersonen, als auch Firmen, Institute und Stiftungen. Allerdings ist die Absetzbarkeit gedeckelt mit zehn Prozent des Einkommens. Beschlossen werden soll die entsprechende Regelung im Frühling gemeinsam mit der Steuerreform. Dann tritt sie rückwirkend mit 2009 in Kraft.
(apa/red)