Der Beamten erkannten den Gesuchten anhand der von dem Zeugen durchgegebenen Beschreibung wieder, der Mann selbst war nämlich schon weggegangen. Der bewaffnete Passagier war bereits polizeibekannt. Gegen den 32-Jährigen bestand bereits ein Waffenverbot, sagte Rossmann. Deshalb hätte er auch keine Schreckschusspistole besitzen dürfen. Er wurde nach dem Waffengesetz angezeigt.