Magersucht: Niemand hilft

46.000 Euro Therapiekosten - Paula (16): "Krankenkasse und Jugendamt zahlen nicht“

Der Albtraum für Familie A. aus Wien begann im Oktober 2011. Ihre damals 14jährige Tochter Paula (Name geändert) hörte auf zu essen, wurde immer dünner. Rasch erkannten die Eltern, woran das Mädchen litt: Magersucht. Sie suchten Hilfe. Doch diverse Krankenhausaufenthalte halfen wenig. Im Sommer 2012 wog Paula bei einer Größe von 1.72 Metern nur noch 42 Kilo, war dem Tode nahe. Das Wiener Wilhelminenspital befürwortete daher einen Aufenthalt im Therapiezentrum Weidenhof in Kärnten. Paula zog in die betreute Wohngemeinschaft der Einrichtung, erholte sich langsam.

von Paula (16) aus Wien kämpft gegen Magersucht und die Behörden. © Bild: Marcus Deak/NEWS

Aber für die Eltern begann ein Spießrutenlauf durch die Behörden. Denn der Aufenthalt kostet 4.600 Euro im Monat und niemand wollte dafür aufkommen. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) und die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) sagten ab, weil die Einrichtung eine "therapeutische Wohngemeinschaft“ und kein Krankenhaus sei. Beide Versicherungen erklärten sich zu einer Einmalzahlung von je 4.000 Euro bereit. Zudem wird der Pflichtanteil an den Therapiekosten, also rund ein Drittel, übernommen.

"Das sind etwa 250 Euro im Monat. Für den Hauptanteil, die 4.000 Euro für Betreuung, Unterbringung und Verpflegung, kommen sie nicht auf“, sagt Mutter Heidi A., 44. "Dabei kostet ein Tag am Weidenhof nur 133 Euro. Ein Tag im Wiener AKH kostet laut Pflegegebührenverordnung 1.029 Euro. Das würde die Krankenkasse bezahlen.“

Niemand fühlt sich zuständig.

Die Eltern wandten sich an das Wiener Jugendamt. Dieses sagte, nicht für Therapiekosten zuständig zu sein, stellte aber ebenfalls eine Einmalzahlung von 4.000 Euro zu Verfügung. In anderen Bundesländern dagegen, etwa der Steiermark, zahlt das Jugendamt Aufenthalte im Weidenhof. Auch der Fonds Soziales Wien sagte ab. Vollbetreutes Wohnen im Rahmen der Behindertenhilfe könne erst ab Volljährigkeit gefördert werden. Zudem sei Paula krank, und nicht behindert. Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) lehnte ab, da die Familie zu viel verdiene. "Aber wenn man die Therapiekosten einrechnet, rutschen wir unter die Armutsgrenze“, so Heidi A.

Zehn Monate schaffte es die Familie, den Aufenthalt zu bezahlen, gab 46.000 Euro aus. Dann war sie mit ihren finanziellen Mitteln am Ende. Paula, die im Weidenhof zwar 18 Kilo zugenommen hat, aber noch psychisch instabil ist, musste die Therapie abbrechen. "Mich ärgert die Ignoranz, mit der einem kranken Kind Hilfe verweigert wird“, empört sich Heidi A.

Und so hilft NEWS.

NEWS kontaktierte die NÖGKK, das Jugendamt, das Sozialministerium, den Fonds Soziales Wien sowie die MA 40. Doch die Behörden bleiben bei ihrer Argumentation. Positive Signale gibt es dagegen aus dem Familienministerium. Familie A. könne einen Antrag an den Familienhärteausgleich stellen. "Wenn die Familie durch die Finanzierung der Therapie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, könnte eine Unterstützung durch eine einmalige Überbrückungshilfe möglich sein“, heißt es. Auch die BVA zeigt sich hilfsbereit. Dr. Johannes Trauner von der Ombudsstelle: "Die Familie kann gerne ihre Unterlagen einreichen und wir werden prüfen, ob und was rechtlich möglich ist.“ NEWS bleibt dran!

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