Lebenslange Haft für Taxlermord! 22-Jähriger erstach im Sommer Taxi-Chauffeur

Graz: Verteidigerin plädierte auf Unfall oder Notwehr

Zwei Tage dauerte der Prozess, in dem die Tat vom 7. Juni 2006 detailliert aufgerollt wurde. Entgegen seinen früheren Geständnissen erklärte der Angeklagte nämlich, er habe keine Raubabsicht und schon gar keinen Tötungsvorsatz gehabt. Tatsache ist, dass der 56-jährige Taxilenker während einer Fahrt mit dem Angeklagten mehrere Stiche erlitt, wobei ein Halsstich tödlich war.

Nach der Version des Staatsanwaltes sei der Beschuldigte in das Taxi eingestiegen und wollte von Anfang an den Fahrer berauben. Zu diesem Zweck lotste er ihn in eine Seitengasse, wo er ihn ohne Vorwarnung in den Oberkörper stach. Es kam zu einem kurzen Gerangel und schließlich soll der Angeklagte sein Opfer in den Hals gestochen haben. "Ich wollte ihn töten, um nicht entdeckt zu werden", hatte er bei einer Einvernahme gesagt.

Vor Gericht erzählte er, er habe sich mit einem Unbekannten wegen der Scheidung von seiner Frau treffen wollen, der dann aber nicht gekommen sei. Er wollte mit dem Taxi nur nach Hause nach Wildon fahren. Als der Taxler ausländerfeindliche Äußerungen machte, sei es zum Streit gekommen und er habe in Werndorf aussteigen wollen. Weil der Lenker nicht anhielt, habe er zugestochen. An den tödlichen Stich konnte er sich nicht erinnern, seine Verteidigerin hielt einen Unfall oder eine Notwehrüberschreitung für möglich.

Die Geschworenen befanden, dass es sich hier um einen schweren Raub sowie anschließenden Mord gehandelt habe. Der 22-Jährige wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA/red)