Öster-Reiche Bauern

Seit 2000 stiegen die Einkommen um fast 100 Prozent - Trotzdem gibt es Privilegien

von Landwirt mit Mäh-Maschine © Bild: Thinkstock

Nur ein einziges Jahr gab es seit 2000 - nämlich das Jahr 2009 - in dem Arbeitnehmer im Vergleich zu Landwirten höhere Lohnsteigerung herausverhandelten. In den meisten anderen Jahren verdienten die Agrarier deutlich mehr. Alleine im letzten Jahr betrug der Anstieg unglaubliche 34 Prozent.

Im Jahr 2011 verdiente ein Viertel der Landwirte 56.361 Euro, während das Medianeinkommen eines Bauern bei 17.871 Euro lag. 50 Prozent der Bauern verdienen also nur rund ein Drittel des oberen Viertels oder sogar weniger. Die Gruppe der eher wohlhabenden Landwirte ist also relativ klein. Allerdings haben sie mit fast 60.000 Euro auch ein sehr anständiges Jahreseinkommen. Selbst die niedrigsten Einkommen in der Gruppe der Top-Verdiener liegen immer noch bei über 33.000 Euro. Am anderen Ende der Skala rangieren hingegen rund ein Viertel der Betriebe, die kaum etwas verdienen und ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 800 Euro pro Jahr erreichen.

Für Dr. Josef Siffert, den Pressesprecher der Landwirtschaftskammer, liegen diese enormen Steigerungen am Auf und Ab der landwirtschaftlichen Produktpreise. 2009 sind diese stark eingebrochen und hätten sich seither eben wieder entsprechend erholt. Betrachtet man jedoch den längeren 12-Jahresvergleich seit 2000, so ergibt sich über die gesamte Zeit die genannte Steigerung von 96 Prozent.

Die ärmsten Bauern leben in Tirol

Wie immer im Leben profitieren von der Einkommenssteigerung jedoch nicht alle Gruppen gleichermaßen. Vielmehr entfällt auf eine kleine Gruppe der Löwenanteil der Einkommenssteigerung. Die wohlhabendsten Landwirte leben im Burgenland und in Niederösterreich, während im landschaftlich benachteiligten Tirol und Salzburg die ärmsten Bauern zu Hause sind. In Tirol kommt die Hälfte der Bauern nur auf ein Einkommen von 14.324 Euro oder weniger, im Burgenland ist die Summe mit über 30.000 Euro mehr als doppelt so hoch. Die Einkommen dieser Landwirte im alpinen Raum steigen auch bei weitem nicht so schnell, wie die jener in den günstigeren Lagen im Osten. In Vorarlberg stiegen die Einkommen beispielsweise 2011 um 3,5 Prozent im Burgenland hingegen um satte 50 Prozent.

Steuervorteil Pauschalierung

Darüber hinaus profitiert die Gruppe der wohlhabenden Landwirte überproportional von einigen Steuerprivilegien. Vor allem von der so genannten Pauschalierung in Steuerfragen. Eingeführt wurde die Pauschalierung 1948, um die Landwirte vor großem bürokratischem Aufwand zu schützen. Sie funktioniert auf der Basis so genannter Einheitswerte. Diese wurden aber zum letzten Mal 1988 angehoben und waren bis zu einer Einheitswertgröße von 100.000 Euro voll pauschalierbar. Wobei es lange Jahre nur 60.000 Euro waren, bis Josef Pröll seiner Stammklientel im Jahr 2010 eine Art Weihnachtsgeschenk machte und die Pauschalierung auf 100.000 Euro anhob.

Das Steuerprivileg bedeutet, dass vom Einheitswert der Betriebe zunächst die Zinsen für Pacht-Leistungen, die Sozialversicherung und das sogenannte Ausgedinge (Altenteil Anm.) abgezogen werden. Auf den Rest fällt eine einheitliche Einkommenssteuer von früher 39 Prozent, nach einer Neuregelung die soeben den Ministerrat passierte, nunmehr voraussichtlich 42 Prozent, angewendet wird.

Da der Einheitswert seit 1988 nicht angehoben wurde, kamen nur wenige Betriebe auf mehr als 100.000 Euro. Für die Wenigen die darüber liegen, bot das Schenkungs- und Erbschaftsrecht Möglichkeiten, um doch unter der Grenze zu bleiben. Diese Pauschalierung trägt dazu bei, dass Landwirte im Durchschnitt weniger als 300 Euro Einkommenssteuer pro Jahr(!) bezahlen, obwohl zumindest das obere Viertel über sehr ordentliche Einkommen verfügt.

Neuregelung bringt wenig Neues

Parallel zum Beschluss des Budgets 2013 einigte sich die Regierung nun - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt -auch auf eine Neuregelung der Einheitswerte. Im Rahmen dieser Einigung wurde die Grenze für die Pauschalierung auf 75.000 Euro reduziert. Der Grund war, dass der Oberste Gerichtshof eine Reparatur bis spätestens Ende 2013 einmahnte, andernfalls wäre die Pauschalierungsregelung ausgelaufen, da die Einheitswerte durch die jahrzehntelange Nicht-Erhöhung nichts mehr mit der Realität zu tun hatten.

Auch die Summe ab der Landwirte verpflichtet sind eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu führen, wurde von 150.000 auf 130.000 Euro reduziert. Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von bis zu 70 Hektar sind nun voll pauschalierbar. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Betrieb in Österreich hat weniger als 20 Hektar und in alpinen und anderweitig benachteiligten Gebieten sind die Flächen noch deutlich kleiner.

Ärger über Privilegien

Kritiker gehen jedoch davon aus, dass die getroffenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen. Kommen doch nach Berechnungen der Sozialversicherung der Bauern - zu finden im Grünen Bericht des Landwirtschaftsministeriums als Tabelle 5.5.15 - maximal 1551 von insgesamt 108.600 erfassten Betrieben auf einen Einheitswert von 70.000 bis 100.000 Euro. Selbst wenn alle diese Betriebe nicht mehr berechtigt wären, künftig die Pauschalierung zu nutzen, würde sich der Anteil der Betriebe die das Privileg nützen können, lediglich um ein Prozent - von etwas unter 99 auf etwa 98,5 Prozent - reduzieren. Das Argument der Landwirtschafts-Vertreter ist allerdings, dass nicht nur die Einheitswertgrenze, sondern auch eine Hektargrenze und die Menge an Tieren dafür entscheidend sind, ob Pauschalierung gewährt wird. Wird nur eine dieser Grenzen überschritten, ist die Pauschalierung hinfällig.

Es dürften also möglicherweise unter der neuen Regelung weniger als 98 Prozent aller Betriebe vollpauschaliert besteuert werden. Dadurch würde sich der Anteil der pauschalierten Betriebe zwar etwas reduzieren, wäre aber immer noch sehr hoch. Bei weitem ist nicht das gesamte obere Viertel - das sehr ordentlich verdient - eingefangen.
Das dürfte sich auch in Zukunft nicht ändern, denn es ist keine regelmäßige Inflationsanpassung der Einheitswerte geplant. Allerdings meint Dr. Siffert von der Landwirtschaftskammer, dass eine derartige Maßnahme wegen der stark schwankenden Einkommensentwicklung keinen Sinn machen würde. Mittels Daten aus der Finanzverwaltung, der Sozialversicherung und der AMA - welche die EU-Subventionen abwickelt - würde aber sichergestellt, dass die Werte fortgeschrieben werden. So soll dem Vorwurf werden, dass der Einheitswert über Jahrzehnte nicht angehoben wird, in Zukunft entgegen getreten werden.

Neuregelung verfassungskonform?

Auf die Neuregelung haben sich SPÖ und ÖVP im Ministerrat geeinigt. Bei der Landwirtschaftskammer hofft man, dass der Beschluss nun rasch im Parlament beschlossen wird. Hier sollen auch Details geklärt werden, beispielsweise wann der Einheitswert erhöht oder gesenkt wird. Kritiker befürchte, dass es - wie auch schon in der Vergangenheit - abermals keine regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung geben wird. Ob die Neuregelung der Pauschalierung verfassungskonform ist, bleibt noch offen. Es wird aber davon ausgegangen, dass schon bald Verfassungsklagen auch gegen die neu geregelte Pauschalierung eingebracht werden. Eine Klage des Steuerberaters Gottfried Schellmann wurde zwar unlängst abgewiesen, doch es dürfte wohl nicht der letzte Versuch gewesen sein.

Kommentare

Antal melden

wer bekommt Geld für Nichtstun ?? Bauern, Grünbrache!

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und wenn dann Strafzahlungen zu leisten sind wegen Überproduktion (Milch) dann müssen ALLE Bürger mitzahlen!!!

Ignaz-Kutschnberger
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@Antal...
Bravo...Bravo... aber da müssen SIE sich bei der EU in Brüssel beschweren, nicht bei den österr. Landwirten und -wirtinnen :-) ...seien Sie versichert, meine Unterstützung haben SIE...gute Reise!!

Markus Rainer
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Strafzahlungen für Milch sind von den Bauern selbst zu zahlen.
Grünbrachen legen sich nicht von selbst an und Flächenstillegungen (was Sie wohl meinen) werden seit Jahren nicht mehr subventioniert.
Vorm kritisieren kommt informieren.

waldgaenger melden

Die pauschalierten Bauern führen alle eine doppelte Buchhaltung und wissen genau was sie verdienen, diese Pauschalierung ist längst ein Witz

Markus Rainer
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Doppelte buchführung tut sich nur an wer muss- allenfals wird Ein- Ausgabenrechnung gemacht.
Pauschalierung dient der Vereinfachung und wird nicht nur in der Landwirtschaft gemacht.
Bei Änderungen sollten sie bei allen Bereichen gleich durchgeführt werden- deshalb auch die Anhebung auf damals 100 000€ .

Es ist natürlich schon peinlich wie primitiv der Kollege "kickoff" seine Kommentare verfasst.

Ignaz-Kutschnberger

Also das sind bestimmt nur wieder so Gerüchte wie bei diesem Baumgartner oder wie der Typ hieß ...mit diesen 10 Mille... Sollte aber tatsächlich da was dran sein, müsste man die Herrschaften natürlich auch bissl mehr zur Kasse bitten... weil kann ja nicht sein, dass andere grad mal so über die Runden kommen während andere da die große Kohle machen...

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Endlich wurde einmal aufgezeigt, dass die Bauern nur jammern und trotzdem auf Grund von Steuerprivilegien immer reicher werden. Wie heißt es doch so schön in einem Gerücht? Die Bauern sollen ihre Schuhe von Haus aus bewußt immer um zwei Nummern kleiner kaufen, damit sie einen Grund haben ständig zu jammern :-)

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Lieber kickoff,
grundsätzlich bin ich ja keine Kommentarschreiberin – aber manchmal geht’s nicht anders.
Als Erstes möchte ich dich fragen was für einen Beruf du ausübst? Bauern arbeiten nämlich 7 Tage die Woche und haben rund um die Uhr Bereitschaft. Da bekommst du keine Überstunden ausbezahlt wenn die Kuh mitten in der Nacht ein Kälbchen bekommt. Sollte es dann auch noch Komplikationen geben und du zu dieser Uhrzeit einen Tierarzt benötigst – bezahlst du den dann auch noch. Ob Kuh und Kalb überleben – oder auch nicht.
Genauso betreffend die Erntearbeiten. Wenn es erforderlich ist, musst du arbeiten. Ist so wie bei jedem anderen Selbstständigen. Leider habe ich auch keine 4 Wochen Urlaub bzw. ist es auch nicht möglich – ohne geeignete Vertretung (die auch mit Kosten verbunden ist) einfach so 3 Tage in den Urlaub zu fahren.

Aber dafür (Arbeitszeiten, Urlaub usw.) habe ich mich auch selbst entschieden. Nur stört es mich wirklich, dass alle Bauern immer in einen Topf geworfen werden. Wir sorgen dafür, dass die Landschaft gepflegt wird, wir akzeptieren auch, dass Leute aus Wohnungen und Häusern wenn sie „am Land“ sind ihre Hunde auf unseren Wiesen, und in unseren Wäldern laufen lassen. Wie würde es denn dir gefallen, wenn ich in deinem Garten spazieren gehe?? Hast du daran schon mal gedacht?

Das könnte jetzt zur Grundsatzdiskussion werden, aber ich möchte dir nur sagen: Bevor du wieder eine so unqualifizierte Meinung postest, denk drüber nach ob du lieber Fleisch, Milch, Geflügel, Gemüse … oder was auch immer du isst – aus der Ukraine, Ägypten usw.. stammen soll. Oder aus Österreich.

Mfg Barbara

Ignaz-Kutschnberger
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:-) ... @AmazingSmile
Ja, da habens RECHT, weisen Sie den @kickoff mal in die Schranken... vermute ich richtig, dass Sie einer erboste Bergbäuerin der Bergbauernstufe 2 oder 3 sind?? :-)
Aber man muss sich schon mal die Einheitswerte anschauen bei gewissen Betrieben...da ist das Grundstück in Kitzbühel am Hauptplatz nicht viel weniger wert als die Wiese im Sumpfland Nähe Grenze zu Sibirien, oder ;-)
Und auch die Flächen die jemand hat (sprich Hektar oder Joch)...weil Sie werden mir doch sicher RECHT geben, dass ein 100 Hektar-Betrieb ein anderes Einkommen erwirtschaftet als jemand mit nur 20 Hektar sofern es sich bei beiden um Acker bzw. Gründlandbetrieben handelt und dort keine Sonderkulturen wie zB Weinbau vorherrschen...
Ach der Fulltime-Job variiert je nach Betrieb...ob Viehwirtschaft oder lediglich Ackerbau... ;-)
Und ich würd mal sagen die Betriebe unter 50 Hektar lassen wir da vorerst mal aus dem Spiel (abgesehen von möglichen Einheitswert-Erhöhungen je nach geografischer Lage des Betriebes)...allerdings über 50 Hektar sollte man dann doch mal bissl genauer schauen, da sich ja dann auch schon der Maschinen-Einsatz eher rentiert, als bei Betrieben unter 50 Hektar, die ebenfalls gewisse landw. Gerätschaften (zb Traktor und Pflug) benötigen und ähnlich hohe Anschaffungskosten haben...

Ignaz-Kutschnberger
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...aber ich glaube IHRE Hauptbotschaft war ja: DASS nicht alle Bauern in einen Topf geworfen werden sollen...sprich man unterscheiden muss, ob jemand pro Jahr 50 Tausend Einkommen hat, oder eben 500 Tausend ! Kann ja auch keinen Durchschnitts-Arbeiter/Angestellten bei rund 40 Wochenstundne und mtl. 1.500 netto mit einem nicht amtierenden Stadtrat (sprich das entsprich in ländlichen Gegenden einem nicht arbeitenden Landesrat) der über 6.000 netto im Monat hat, vergleichen...

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Ich weiß nicht recht, ob ich das mit der erbosten Bergbäurin als Kompliment – oder doch eher etwas sarkastisch auffassen darf ;). Nein, wir sind nicht Stufe 2 oder 3, sondern ein ganz normaler, durchschnittlicher Milchviehbetrieb. Ich will mich auch nicht über Kontrollen, EU, Förderungen usw... im Großen und Ganzen auslassen. Grundsatzdiskussionen gibt es immer wieder – aus Überzeugung, Unwissenheit – oder einfach nur weil man sich angegriffen fühlt. Viele Menschen - viele Meinungen. (Darum man ich auch Postings nicht so besonders). Sie haben vollkommen recht. Sowohl in der Landwirtschaft – sowie Wirtschaft – und natürlich auch in der Politik – darf man den „ Schmiedel nicht mit dem Schmied“ vergleichen (dabei schreibe ich hier nicht von Fähigkeiten).
Aber mir gehen solche unqualifizierten Meldungen eben jedes 100.mal gegen den Strich und ich muss mich eben mitteilen ;)

Mfg
Barbara

Lieber Redakteur,

ein paar Mängel gibt es Ihr Artikel schon her.
Einerseits könnte man erwarten, dass bei einem Journalisten die Syntax und vor allem die Grammatik passen könnte, tut es aber nicht...copy and paste waren schneller.

Zweitens sollte eine Kostengegenüberstellung folgen.
Und vor allem, wieso Erhöhung der Einnahmen? Schon von Warenterminmärkten gelesen? Aktien Risiko?...

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