Kündigung kurz nach Fehlgeburt:
10.000 Euro für Frau in NÖ

AK Niederösterreich unterstützte 31-Jährige am Arbeits- und Sozialgericht

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Seit 2009 war die Niederösterreicherin in dem Unternehmen, einem Autohaus, beschäftigt. Als die Mutter einer kleinen Tochter in der Firma ihren Kinderwunsch äußerte und im Jahr 2015 dann auch tatsächlich schwanger wurde, sei "die Unternehmensführung dieser Schwangerschaft gegenüber nicht unbedingt positiv" gegenübergestanden, wie aus dem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Krems zu entnehmen ist, das der APA vorliegt. Der Geschäftsführer habe dazu gemeint, falls die Frau schwanger werden würde, könne sie "gleich zum AMS fahren und brauche den Betrieb nicht mehr betreten", wie die 31-Jährige dem Gericht erzählte. Der Chef stellte diese Aussage zwar in Abrede, die Darstellung wurde laut Urteil allerdings vom einem Kollegen untermauert.

Bei der Schwangerschaft traten jedoch Komplikationen auf, im Juni 2015 waren keine Herztöne des Kindes mehr zu hören, die 31-Jährige hatte eine Fehlgeburt erlitten. Die Frau informierte ihren Arbeitgeber, dass sie in der Folge der Fehlgeburt eine Kürettage unter Narkose durchführen lassen müsse, und deshalb länger in den Krankenstand gehen müsse. Nur wenige Tage später erhielt die Frau die Kündigung. Als Grund wurden die vielen Krankenstände genannt, und die Vertretung der Frau einen Mehraufwand für die anderen Mitarbeiter bedeutete.

Die 31-Jährige wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die die Frau bei ihrer Klage unterstützte. Der Vorwurf der 31-Jährigen: Der Geschäftsführer habe das Zeitfenster, nachdem die Frau die Fehlgeburt gemeldet hat, genutzt, um das Dienstverhältnis zu beenden - wohl wissend, dass die Frau nach der Fehlgeburt ihren Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren hat. Er habe Angst gehabt, dass die Frau in Zukunft wieder schwanger werden will, und dann gar nicht mehr arbeiten kommen kann.

Das Gericht urteilte, dass die Krankenstände "zwar störend waren, effektiv aber kein so großes Problem, dass man deshalb eine Kündigung hätte aussprechen wollen. Die Zahl der Krankenstandstage stieg zuletzt im Jahr 2015 zwar gegenüber den unmittelbaren Vorjahren leicht an, lag aber immer noch unter dem Wert aus dem Jahr 2011". Der Frau sei niemals mitgeteilt worden, sie müsse weniger oft in den Krankenstand gehen, weil man sie sonst kündigen müsse. Deshalb sei es "nur lebensnah, wenn die Klägerin nach einer Fehlgeburt und einer Kürettage noch die Konsultation ihres Gynäkologen abwartet, bevor sie ihrem Arbeitgeber endgültig erklärt, wann sie ihren Dienst wieder aufnehmen werde."

Der Frau gelang es, im Beweisverfahren ein diskriminierendes Motiv für die Kündigung glaubhaft zu machen. Der Senat - bestehend aus einem Vorsitzenden und fachkundigen Laienrichtern - sprach ihr 9.916,67 Euro zu, was den entgangenen fünf Monatsgehältern zu je 1.700 Euro inklusive Sonderzahlungen entspricht. "Das zeigt, wie wichtig der Rechtsschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich für unsere Mitglieder ist. So ist es möglich, dass berechtigte Ansprüche der Arbeitnehmer auch vor Gericht durchgesetzt werden können", erklärte AK Niederösterreich-Präsident Wieser. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Frau hat mittlerweile wieder einen neuen Job gefunden.

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