Erfolg im Streit um Kreditgebühren

OGH: Kredit-Restschuldbestätigung und -Kontoschließung müssen kostenlos sein

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben einen Rechtsstreit mit der BAWAG P.S.K. um Gebühren bei Krediten gewonnen. Demnach entschied der Oberste Gerichtshof, dass keine Kosten für die Ausstellung einer Kredit-Restschuldbestätigung und für die Schließung eines -Kontos verrechnet werden dürfen. Das teilte die Kammer in einer Presseaussendung am Montag mit.

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Konsumentenschutz - Erfolg im Streit um Kreditgebühren

Bei der Interessenvertretung waren Beschwerden von Kunden der Bank eingegangen, weil diese zuletzt für eine Restschuldbestätigung 45 Euro und eine Kontoschließungsgebühr bei Rahmenkrediten von 15 Euro kassiert habe. Sie forderte das Geldinstitut auf, die Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen "Entgelte und gesetzliche Gebühren für Verbraucher- und Kommerzkredite" und damit die Einhebung dieser Gebühren zu unterlassen. Weil es dem nicht nachkam, brachten die Konsumentenschützer eine Klage ein und gingen damit bis zum Obersten Gerichtshof.

Urteil hat Gültigkeit für alle Verträge

Dieser hat sich nun laut Arbeiterkammer der Ansicht der Kläger angeschlossen. Das Urteil habe Gültigkeit für alle Verträge, die unter das mit 10. Juni 2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz fallen. Betroffene könnten die zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurückfordern. Nach Meinung der Konsumentenschützer sind auch andere Banken mit gleichlautenden Klauseln zur Rückerstattung verpflichtet. Einen Musterbrief dafür veröffentlichten sie im Internet unter: www.ooe.konsumentenschutz.at.

Kommentare

Jede Bestätigung ist mit Arbeit verbunden, die eine Bankangestellte erbringen muß ! Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt macht auch keinen Handgriff gratis ! Da traut sich aber kein Konsumentenschützer etwas zu sagen !

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