Koreanische Familien dürfen
sich wieder vereinigen

Seit Korea-Krieg wurden Millionen getrennt - 200 Familien dürfen sich wieder umarmen

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Korea-Konflikt - Koreanische Familien dürfen
sich wieder vereinigen

Jede Seite wähle dafür hundert Teilnehmer aus. Die Verhandlungen waren von den jeweiligen Rot-Kreuz-Verbänden der beiden koreanischen Staaten geführt worden. Sie hatten am Montagmorgen begonnen und waren die ganze folgende Nacht fortgesetzt worden. Die Gespräche waren vor zwei Wochen als Beitrag zur Entspannung des Verhältnisses von Nordkorea und Südkorea vereinbart worden.

Koreas Agree To Hold Family Reunions In Late October
© Getty/2015 The Ministry of Unification

Darum spitzte sich Konflikt zuvor zu

Der Konflikt zwischen Südkorea und dem kommunistischen Norden hatte sich zugespitzt, nachdem Anfang August bei der Explosion einer Landmine in der Grenzregion zwei Mitglieder einer südkoreanischen Patrouille schwer verletzt worden waren. Seoul machte Pjöngjang für den Vorfall verantwortlich und verlangte eine Entschuldigung. Nordkorea wiederum setzte dem Süden eine Frist, um die Beschallung mit Propaganda einzustellen, die Seoul als Vergeltung nach mehr als zehnjähriger Pause wieder aufgenommen hatte.

Viele Menschen starben ohne Wiedersehen mit Familie

In Marathonverhandlungen wendeten beide Seiten Ende August schließlich eine militärische Konfrontation ab. Dabei wurden auch die Verhandlungen über Familienzusammenführungen vereinbart. Während des Korea-Kriegs waren Millionen Menschen von ihren Angehörigen getrennt worden. Die meisten von ihnen starben ohne die Möglichkeit zu einem Wiedersehen.

Seit 5 Jahren nur eine Wiedervereinigung

Auf der Warteliste für Familienzusammenführungen stehen rund 66.000 Südkoreaner, die meisten von ihnen sind schon um die 80 oder 90 Jahre alt. Die Begegnungen hatten im Jahr 2000 begonnen und sollten ursprünglich jährlich stattfinden. In den vergangenen fünf Jahren gab es aber nur noch eine Familienzusammenführung, mehrere andere wurden von Nordkorea in letzter Minute abgesagt.

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