Können die Klimt-Bilder doch in Österreich bleiben? Republik vereinbart 'Vorkaufsrecht'

Vorerst für 30 Tage im Schloss Belvedere ausgestellt<br>Ankauf zu geschätztem Marktpreis für Staat zu teuer<br>Billa-Gründer Wlaschek könnte als Mäzen einspringen<br>Gehrer: "Ein oder zwei sollten im Belvedere bleiben" PLUS: Die Chronologie des langen Rechtsstreits

Die Option dafür bleibe 30 Tage aufrecht, berichtet der "Kurier". In der Finanzprokuratur bestätigte man gegenüber der APA eine Optionsvereinbarung zwischen den Parteien, nicht jedoch die 30-Tage-Frist.

Auf Basis der im Schiedsvertrag festgehaltenen Optionsvereinbarung könnten sich die Streitparteien zusammensetzen und überlegen, ob ein Ankauf durch die Republik möglich sei. Diese sei ein kompliziertes Regelwerk, in dem etwa ein bestimmtes Preisermittlungs- und Mediationsverfahren festgehalten ist, hieß es aus der Finanzprokuratur. Ob die Parteien allerdings zu einem Ergebnis kommen, bleibe nach wir vor offen.

Eine Möglichkeit wäre auch, den Rückkauf durch "Sponsoren" finanzieren zu lassen. In der ORF-Sendung "Wien heute" wurde diesbezüglich Billa-Gründer Karl Wlaschek ins Spiel gebracht. Wlaschek, dessen Vermögen auf 3,4 Milliarden Euro geschätzt wird, trat schon bisher als Förderer und Mäzen in Erscheinung.

Gehrer hofft, dass "ein oder zwei" Gemälde bleiben
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer hofft, dass "ein oder zwei" der fünf Klimt-Bilder in der Österreichischen Galerie Belvedere bleiben können. In der "ZIB 2" des ORF Dienstagabend sagte Gehrer, es würden verschiedene Gespräche geführt. "Die werden nicht sofort an die große Glocke gehängt". Als Verhandlungsführer sei Dr. Binder für die Gespräche mit der Bloch-Bauer Erbin Maria Altmann bestimmt worden. "Wir werden auch schauen, ob es Leihgabemöglichkeiten gibt".

Bisher seien über 4.300 Kunstgegenstände zurückgegeben worden. "Ohne mit der Wimper zu zucken, ohne Aufsehen zu machen". Es gebe auch "nicht so viele strittige Fälle", sagte Gehrer. Das Schiedsgericht behandle derzeit noch einen Fall.

Wichtig sei aber jetzt, dass die fünf Klimt-Bilder restituiert werden, bekräftigte Gehrer.

Schiedsgericht: Restitutionskriterien erfüllt
Das Schiedsgericht hatte formal nur festgestellt, dass die Kriterien des Restitutionsgesetzes, das Gehrer zu einer Rückgabe der Bilder ermächtigt, erfüllt sind. Über die Rückgabe selbst muss die Ministerin entscheiden.

Für das Schiedsgericht war erwiesen, dass die endgültige Überlassung der Bilder an die Republik mit der Erlangung der Ausfuhrerlaubnis für Teile der restlichen Sammlung verknüpft war. Die strittige Bitte im Testament von Adele Bloch-Bauer an ihren Mann, die Kunstwerke nach seinem Tod der Galerie zu hinterlassen, wurde als rechtlich unverbindlicher Wunsch gewertet. Außerdem wurde bei den Bildern ein Eigentum von Ferdinand Bloch-Bauer angenommen.

Rückkauf übersteigt finanzielle Möglichkeiten
Die fünf Klimt-Bilder werden gemäß dem Spruch des Schiedsgerichts an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben. Dies bekräftigte Gehrer im Ö1-Mittagsjournal. Es sei "sehr schade um diese Bilder". Den diskutierten Rückkauf zumindest einiger der Gemälde mit Mitteln der Republik hält Gehrer jedoch nicht für praktikabel: "Es übersteigt bei weitem unsere finanziellen Möglichkeiten, diese Bilder anzukaufen", sagte die Ministerin.

Jedoch würden andere Wege zum Verbleib einiger Werke in Österreich erörtert. "Es werden Gespräche geführt. Vielleicht gibt es Sponsoren, oder die Familie selbst ist bereit, etwas als Leihgabe zur Verfügung zu stellen". Angesichts der genannten Summen von 70 bis 120 Mio. Euro, die nach Schätzungen alleine das Porträt "Adele Bloch-Bauer I" wert sein soll, betonte Gehrer: "70 Mio. Euro macht das gesamte Budget aller Bundesmuseen in Österreich aus". Daher müsse man "schauen, dass wir einen anderen Weg finden. Wir sind dabei".

"Wir haben in allen Restitutionsfragen eine ganz klare Linie verfolgt", so die Ministerin: "Wenn der Beirat 'zurückgeben' sagte, haben wir es zurückgegeben. Genauso unterwerfen wir uns dem Schiedsspruch." Auf den langen Rechtsstreit angesprochen, meinte Gehrer: "Als Politikerin muss ich mich an die österreichischen Gesetze halten. Ich kann nicht nach Gutdünken entscheiden, diese Bilder gehören eigentlich restituiert". Solange "der Wissensstand ist: 'die Bilder sind rechtmäßig im Belvedere', gibt es nichts zu verhandeln", sagte Gehrer auf die Frage, warum sie einen Brief der Klägerin Maria Altmann nicht beantwortet habe. Nun sei festgestellt worden, dass "die Eigentumsverhältnisse anders sind als in bisherigen Gutachten festgestellt. Jetzt ist es Zeit, darüber zu reden".

Gusenbauer fordert Handeln der Regierung
SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer hat die Regierung aufgefordert, ihre Fehler im Rahmen des Gerichtsverfahrens um die Klimt-Bilder auszubügeln und Maßnahmen zu ergreifen, damit die Exponate auch künftig in Österreich zu sehen sind. Ob er an einen Kauf durch die Republik denkt oder auf Sponsoren hofft, ließ der SP-Vorsitzende offen. Es könne aber jedenfalls nicht so sein, dass der Finanzminister für zwei Bilder die Post "verscherbelt": "Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein."

Der Regierung wirft der SP-Chef in der Sache Versagen vor. Seit Jahren sei klar gewesen, dass Österreich das Verfahren nicht gewinnen werde. Und trotzdem habe man alle Vergleichsangebote der Kläger ausgeschlagen. Umso mehr sieht Gusenbauer jetzt die Regierung gefordert, nach der Rückerstattung der Werke Überlegungen anzustellen, wie die Bilder auch weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen könnten. Schließlich handle es sich um Schlüsselwerke der österreichischen Kunst.

Nächster Fall im Februar vor Schiedsgericht
Als nächstes befasst sich das Schiedsgericht nun in einem zweiten Verfahren mit dem ebenfalls in der Österreichischen Galerie Belvedere befindlichen Klimt-Gemälde "Amalie Zuckerkandl", das sowohl von den Bloch-Bauer-Erben als auch von der Familie Müller-Hoffmann beansprucht wird. Ein Hearing in dieser Causa ist laut Alfred Noll, Rechtsanwalt der Familie Müller-Hoffmann, für 24. Februar angesetzt.

(apa/red)