Wer mit dem Auto in den Auslandsurlaub reist, sollte sich über Mitführpflichten des jeweiligen Urlaubslandes genau informieren. So ist in Frankreich ab Juli ein Alkoholtestgerät im Auto nötig. Im Baltikum, in Griechenland und der Türkei ist ein Feuerlöscher Pflicht. In Serbien müssen ein Abschleppseil und der Europäische Unfallbericht ins Auto.
Als wäre der Kofferraum bei einer Urlaubsfahrt nicht schon mit Gepäck voll genug. Beinahe jedes europäisches Land hat eigenen Bestimmungen, was alles mitgeführt werden muss. Eine Vereinheitlichung der Mitführpflichten ist noch in weiter Ferne. Hier gibt es einen Überblick darüber, was wo an Bord muss:
Alkoholtestgerät
Wer in Frankreich mit dem Auto unterwegs ist, muss ab Juli ein Alkoholtestgerät mitführen und bei Verkehrskontrollen vorweisen können.
Warnweste
Seit 2005 muss in Österreich eine Warnweste fixer Bestandteil der Autoausstattung sein. In Tschechien gilt die Vorschrift, dass Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Dieselbe Regelung gilt in Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Ersatz-Lampenset
Ein Ersatz-Lampenset benötigt man in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Russland, Serbien und der Slowakei, wobei Xenon- oder LED Leuchten ausgenommen sind. Darüber hinaus ist ein solches für all die Länder mit Licht-am-Tag-Pflicht ratsam, also in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien von 1. November bis 1. März, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (nur empfohlen), Island, Italien, Kroatien (vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März), Lettland, Litauen, Luxemburg (empfohlen), Mazedonien, Moldawien (von November bis März), Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz (empfohlen), Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Reserverad
Ein Reservereifen muss in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Spanien an Bord sein. Ist dieser serienmäßig nicht vorhanden, muss man ein Reparatur-Set oder Reparaturspray mitführen.
Feuerlöscher
Im Baltikum sowie in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in Weißrussland muss ein Feuerlöscher im Auto mitgeführt werden. Empfohlen wird eine Mitnahme auch in Belgien, Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen, Polen und Schweden.
Zwei Warndreiecke
In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Slowenien besteht für Gespannfahrer die Vorschrift, zwei Warndreiecke mitzuführen. In Estland, in der Türkei und in Zypern gilt diese Vorschrift für alle Pkw. Auch für Spanien wird empfohlen, zwei Warndreiecke an Bord zu haben.
Abschleppseil
In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und in Serbien ist ein Abschleppseil Pflicht.
Europäischer Unfallbericht
Die Mitführung eines Europäischen Unfallberichts ist in Serbien verpflichtend, in der Slowakei gilt dieselbe Vorschrift für einheimische Fahrzeuge. Auch in Kroatien ist eine Mitnahme ratsam.
Grüne Versicherungskarte
In vielen Nicht-EU-Ländern müssen Fahrzeuglenker die Grüne Versicherungskarte vorweisen können. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Kennzeichen als Beleg dafür, dass eine gültige Versicherung besteht.
Weiterführender Link:
ÖAMTC-Ratgeber