Kartellgericht genehmigt Zusammenschluss

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht hat mit Entscheidung vom 26. Jänner 2001 den Zusammenschluss der Magazine der Kurier-Gruppe mit der Verlagsgruppe NEWS unter Auflagen genehmigt. Die Verlagsgruppe NEWS verlegt damit künftig 12 Magazintitel.

Kartellgericht genehmigt Zusammenschluss

Ab Rechtswirksamkeit der Kartellgerichtsentscheidung werden damit neben NEWS, Format, TV-Media und E-Media die Magazine Trend, Autorevue, Yachtrevue, Golfrevue, Gusto, Bühne, Rennbahn-Express und in wirtschaftlicher Hinsicht das "profil" in der Verlagsgruppe NEWS erscheinen.

Die Genehmigung des Zusammenschlusses durch das Kartellgericht erfolgte unter folgenden Auflagen:

- Das Magazin "profil" ist als unabhängiges Nachrichtenmagazin unter verbindlicher Anwendung des Redakteursstatutes fortzuführen.
- Eine Einstellung von "profil" vor dem 1. Jänner 2006 ist ausgeschlossen.
- Sollte "profil" aufgrund wirtschaftlicher Probleme nach dem 31. Dezember 2005 eingestellt werden, so ist das nur dann möglich, wenn die Eigentümer dem Kartellgericht ernsthafte Verkaufsbemühungen nachweisen.

Das Kartellgericht untersagt in seiner Entscheidung den Zusammenschluss der Redaktion des "profil" mit der Verlagsgruppe NEWS. Die Redaktion des Nachrichtenmagazins "profil" wird als eigenständige Gesellschaft im ausschließlichen Eigentum der Zeitschriften Verlagsbeteiligungs-Aktiengesellschaft des Kurier verbleiben. Die redaktionelle Eigenständigkeit des "profil" ist bereits im Zusammenschluss-Vertrag zwischen Kurier- und NEWS-Gruppe ausdrücklich vorgesehen gewesen. Sie wird nun durch das Kartellgericht auch im Beschluss festgeschrieben.

Die Kartellgerichts-Entscheidung erfolgte nach einem insgesamt fünf Monate langem, sehr aufwendig und intensiv geführten Prüfverfahren. Das Kartellgericht hat unter Abwägung der Umstände und unter Berücksichtigung der Problematik der Marktabgrenzung auf dem Lesermarkt sowie unter ausdrücklicher Feststellung, dass weder auf dem Anzeigenmarkt, noch auf den Beschaffungsmärkten eine Marktbeherrschung durch die Verlagsgruppe NEWS zukünftig gegeben ist, das Schwergewicht seiner Beurteilung auf die Erhaltung der Medienvielfalt gelegt.

Das Gericht hält zu diesem Punkt fest: "Da politische Nachrichtenmagazine keine lebensnotwendig unverzichtbaren Güter sind und jedenfalls sehr starke Substitutionsbeziehungen bestehen, würden die Leser marktmissbräuchlichem Verhalten, sei es durch Erhöhung der Preise, sei es durch Absinken der Qualität, unverzüglich durch Verminderung der Nachfrage Rechnung tragen. Die rein ökonomischen Aspekte einer Beherrschung des Lesermarktes erscheinen daher in ihren praktischen Auswirkungen erträglich."

In der Begründung der Entscheidung wird ausgeführt: "Die Sicherung der Weiterführung eines bestehenden politischen Nachrichtenmagazins durch Schaffung der entsprechenden ökonomischen Grundlagen ist unter größtmöglicher Absicherung seiner redaktionellen Unabhängigkeit anzustreben. Dem trägt die gefundene Lösung, nämlich einerseits vollständiger Verbleib des redaktionellen Teiles des Magazins "profil" in den Händen der bisherigen Eigentümer unter gleichzeitiger Ermöglichung der Nutzung der angestrebten Synergieeffekte jedenfalls eher Rechnung, als eine Untersagung des Zusammenschlusses."

Die Geschäftsführer der Verlagsgruppe NEWS, Wolfgang und Helmuth Fellner, betonen in einer ersten Stellungnahme: "Die Entscheidung des Kartellgerichtes ermöglicht den weiteren Ausbau der Verlagsgruppe NEWS zu einer international konkurrenzfähigen Magazingruppe. Die dadurch entstehenden positiven Ökonomie- und Synergieeffekte ermöglichen die Sicherung des weiteren Erscheinens der Nachrichtenmagazine "profil" und "Format". Die im Urteil festgeschriebene Unabhängigkeit der Redaktionen sichert die Medienvielfalt in Österreich und wird auch von uns begrüßt."