Mafia-Paragraf wird entschärft

Kommt künftig nur mehr bei "Bereicherung im großem Umfang" zur Anwendung

von Justiz - Mafia-Paragraf wird entschärft © Bild: Thinkstock/ Digital Vision

Der umstrittene Mafia-Paragraf 278a Strafgesetzbuch (StGB) wird nun reformiert. Künftig soll im Vordergrund stehen, "dass eine kriminelle Organisation mit strafwürdigen Mitteln auf finanzielle Gewinne aus ist", wie Justizministerin Beatrix Karl (V) dem "Standard" sagte. Die Bestimmung, dass eine Gruppe, die mittels schweren Straftaten Einfluss auf Politik und Wirtschaft anstrebt, ebenfalls als mafiös gilt, soll fallen.

Derzeit gilt eine Gruppe, die "schwerwiegende Straftaten" begeht, dann als kriminelle Organisation, wenn sie "dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft anstrebt", wie es im Gesetz heißt. Der zweite Halbsatz soll nun gestrichen werden - und nur die "Bereicherung" übrigbleiben.

Tierschützerprozess als Anlass
Anlass, den Paragraf 278a zu überprüfen, war der umstrittene Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer , die im Vorjahr nach 14 Verhandlungsmonaten vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation freigesprochen worden waren. Das betonte auch Karl im "Standard": "Die Kritik lautete, dass die Bestimmung überschießend sei."

Eine komplette Streichung des "Mafia-Paragrafen" kommt für Karl nicht infrage- dies hätten die Experten auch nicht empfohlen. "Weil es strafrechtliche Sanktionen gegen mafiöse Gruppen unbedingt braucht", so Karl. Ihr Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes soll "dieser Tage" dem Parlament übermittelt werden und den Sommer über begutachtet werden.

FPÖ und BZÖ skeptisch
Der Regierungspartner SPÖ und die Grünen begrüßen, dass nun endlich Missbräuche wie im Tierschützerprozess verhindert werden sollen. FPÖ und BZÖ sind aber skeptisch. Sie halten es nicht für nötig, ein Gesetz zu ändern, nur weil die Staatsanwaltschaft es falsch interpretiert hat.

Die Definition der "kriminellen Organisation", die Justizministerin Beatrix Karl (V) jetzt ändern will, ist seit 1997 in Kraft. Mit dem von Justizminister Nikolaus Michalek vorgelegten großen Strafrechtsänderungsgesetz 1996 - das nach langen Beratungen im Nationalrat einstimmig angenommen wurde - wurden die Maßnahmen gegen organisierten Kriminalität verschärft, mit dem Ziel, "organisiertes Verbrechen rasch und effizient im finanziellen Zentrum zu treffen".

Kommentare

Dann wäre es Zeit, dass die Justiz tätig wird, in Sachen Kärntner Landesbank endlich nach dem Mafia-Paragraf 278 vorzugehen! Weil das eine kriminelle Organisation (FMA, Eder, Berlin, Birnbacher, usw.) mit strafwürdigen Mitteln auf finanzielle Gewinne aus war u. ist.........Dem Steuerzahler hat diese Verbrechen mit dem bayrischen u. dem österreichischen Steuerzahler schon 6 Milliarden Euro gekostet hat........

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