Julia Timoschenko darf das Gefängnis wegen ihres Rückenleidens verlassen. Die Behandlung der ukrainischen Ex-Regierungschefin soll allerdings in einem Krankenhaus in ihrer Heimat erfolgen und nicht - wie von Timoschenko gefordert - in Deutschland. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Kiew am Montag mitteilte.
Die 51-Jährige solle zur Untersuchung und Behandlung in eine "spezialisierte medizinische Einrichtung" gebracht werden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Die Klinik werde das ukrainische Gesundheitsministerium aussuchen. Eine Ministeriumssprecherin sagte, "empfohlen" werde die Rückenabteilung eines staatlichen Krankenhauses in Charkow. Dort befindet sich das Gefängnis, in dem Timoschenko einsitzt. Die Einrichtung des Krankenhauses entspreche den von den "deutschen Spezialisten" benannten Anforderungen.
Besuch von Berliner Ärzten
Zwei Ärzte der Berliner Universitätsklinik Charite hatten Timoschenko Mitte Februar im Gefängnis von Charkow untersucht. Sie kamen damals zu dem Schluss, dass die Politikerin nicht im Gefängnis behandelt werden kann. Mitte März hatte auch Timoschenko selbst eine Behandlung ihrer Rückenschmerzen im Gefängnis abgelehnt und stattdessen eine Überstellung an die Charite verlangt. Nach Angaben ihrer Tochter hat die 51-Jährige einen Bandscheibenvorfall und kann kaum noch gehen.
Vize-Gesundheitsministerin Raissa Moissejenko sagte am Montag, das ukrainische Recht untersage, dass ukrainische Häftlinge im Ausland behandelt werden. Timoschenko habe nun ihrer Behandlung durch ukrainische Ärzte grundsätzlich zugestimmt, werde sich aber noch mit ihren Anwälten beraten.
Die ehemalige Anführerin der Orangenen Revolution in der Ukraine ist seit August im Gefängnis. Im Oktober wurde sie wegen eines angeblich illegalen Gasgeschäfts mit Russland zu sieben Jahren Haft verurteilt. Im Westen gilt ihre Verurteilung als politisch motiviert. Die deutsche Bundesregierung setzt sich für eine medizinische Behandlung Timoschenkos in Deutschland ein.