Der Lehrling erlitt durch den in Brand gesetzten Rum im Halsbereich schwere Verbrennungen. Der Kellner wurde wegen Verdachts der schweren Körperverletzung sowie wegen Übertretung nach dem Jugendschutzgesetz angezeigt.
(apa/red)
Der Lehrling erlitt durch den in Brand gesetzten Rum im Halsbereich schwere Verbrennungen. Der Kellner wurde wegen Verdachts der schweren Körperverletzung sowie wegen Übertretung nach dem Jugendschutzgesetz angezeigt.
(apa/red)