Jugendliche: Wie sinnvoll
ist eine Haftstrafe?

Zahlen der Gefangenen sinken - alternative Möglichkeiten ersetzen Gefängnis

von Kriminalität - Jugendliche: Wie sinnvoll
ist eine Haftstrafe? © Bild: © Corbis. All Rights Reserved.

"Mir war es von Anfang an ein Anliegen, dass straffällig Jugendliche nach Möglichkeit nicht mehr in U-Haft kommen, sondern außerhalb von Gefängnissen mit entsprechender Betreuung angehalten werden", sagte dazu Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Er freue sich, "dass wir durch die Umsetzung der alternativen Möglichkeiten zur U-Haft die Zahl der inhaftierten Jugendlichen jetzt schon reduziert haben".

Kein Rückfall bei Enthafteten

Das Papier entstand in der Vorwoche bei einer Follow-Up-Sitzung des Runden Tisches zur Jugend-U-Haft. Darin wurde auf im Taskforce-Abschlussbericht empfohlene Maßnahmen hingewiesen, die bereits umgesetzt seien. So wurden seit dem Sommer 2013 Sozialnetzkonferenzen eingeführt. Seither seien 64 Haftvermeidungskonferenzen abgehalten worden, die in 42 Fällen erfolgreich waren, also zur Enthaftung führten. Bisher gab es auch keinen Rückfall.

Ab 1. Jänner 2015 können Jugendliche im Rahmen der vorläufigen Bewährungshilfe in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden. Damit werden etwa zehn Betreuungsplätze bei verschiedenen Institutionen wie der Diakonie, dem Jugend am Werk, der österreichischen Jungarbeiterbewegung oder pro Mente zur Verfügung stehen. Ebenfalls ab 1. Jänner wird in Graz der Probebetrieb für eine Jugendgerichtshilfe gestartet, die letztlich österreichweit eingeführt werden soll.

Zusätzliche Pädagogen

Die Ausbildung sowohl im Jugendvollzug als auch in der Jugendgerichtsbarkeit wurde unter anderem mit entwicklungspsychologischen Modulen erweitert. Außerdem werden zusätzliche Sozialpädagogen in den Justizanstalten aufgenommen, insgesamt bis zu neun.

Anfang 2015 startet im Justizministerium ein Projekt zur Reform des Jugendstrafrechts, bei dem auch die legistischen Empfehlungen der Taskforce geprüft werden sollen. Dabei geht es unter anderem um intensivierte Haftverhandlungen, die Möglichkeit eines teilweisen Widerrufs bedingter Freiheitsstrafen, um die Kombination von Diversionsarten, um gemeinnützige Leistungen im Rahmen der Diversion sowie um die verstärkte Anwendung des Jugendstrafrechts für junge Erwachsene. In einem Netzwerk Jugendvollzug soll die Arbeit der Taskforce behördenübergreifend fortgesetzt werden.

Kommentare

Vergleich: Für eine versprochene Staatsbürgerschaft wird in Kärnten Uwe Scheuch verurteilt.
Josef Pröll hat dem Steuerzahler 18 Mrd. mit dem "Rückkauf" der Hypo auferlegt und bekam dafür zum Dank einen hochbezahlten Job bei Raiffeisen.
Es kommt offensichtlich auf das Parteibuch an ob man verurteilt wird. Weiterhin werden Staatsanwälte und Richter im Proporz von SPÖ+ÖVP bestellt.

Jugendliche die nach dem "Erwachsenenrecht" ein Verbrechen begehen gehören genau nach diesem bestraft, danach zwingend psychische Betreuung und das solange bist der Junge Mensch Ok ist.

Gemeinnützige Arbeit anstatt in der Zelle zu hocken und sich vom Steuerzahler für die Verbrechen auch noch erhalten zu lassen.

eben. die gesetze sind viel zu sanft in österreich, solche jugendliche gehören definitiv in knast.

Urlauber2620

Sollte man den Jugendlichen vielleicht noch eine Auszeichnung verleihen?

Oberon

Bei Gewalt- oder Wiederholungstätern sollte unbedingt das Erwachsenenstrafrecht mit Haftstrafe angewendet werden. Zuviel Milde schreckt nicht ab, sondern bewegt sie eher dazu,
"es" gleich noch einmal zu versuchen, kann ja nicht viel passieren.
Strafe muss sein und manche kapieren es erst dann, wenn sie "eine Weile" zur Abschreckung im Häfn dunstn müssen.

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