Wohl keine Strafe
für Wiener Jihadisten-Mädchen

Strafrechtler: Schwieriger Nachweis und Minderjährigkeit als Milderungsgrund

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Bei Rückkehr - Wohl keine Strafe
für Wiener Jihadisten-Mädchen

Die beiden Mädchen, Samra K. und Sabina S., tauchten im April ab. Nach Angaben ihrer Eltern, bosnischen Flüchtlingen, die in den 1990er-Jahren nach Österreich kamen, kündigten sie an, in Syrien für den Islam kämpfen zu wollen. In den vergangenen Wochen gaben sie immer wieder Lebenszeichen von sich - so waren sie auf Bildern, die auf Facebook auftauchten, angeblich vollverschleiert zu sehen.

Rückkehr-Wunsch

Nach Berichten in "Österreich" und der "Krone" aus der Vorwoche wollen die Mädchen inzwischen wieder nach Hause. Die Behörden geben dazu offiziell keinen Kommentar ab. Über Interpol werden die Mädchen weiter als "vermisst" gesucht. Es werde aber gegen alle Jihad-Heimkehrer unter Terrorverdacht ermittelt, heißt es aus dem Innenministerium in Wien.

Straftat muss klar belegt sein

Strafbar ist in Österreich bereits die Beteiligung an einer Terror-Organisation. Dies könne etwa bedeuten, dass man eine Gruppe wie den "Islamischen Staat" (IS) in Syrien und dem Irak unterstütze oder mit Informationen versorge, sagte Venier. Allerdings muss dies klar belegt sein.

Weist man den Wiener Mädchen Sabina und Samra die Beteiligung an einer Terror-Gruppe nach, drohen ihnen als Minderjährige bis zu fünf Jahre Haft. Dies ist für Jugendliche jedoch die Höchststrafe und es gibt wichtige Milderungsgründe: Einschüchterung oder Verführung durch andere Personen gelten etwa als solche, sagte der Jurist.

Möglichkeit zur Diversion

Auch gebe es für Jugendliche die Möglichkeit zur Diversion: Anstelle einer Anklage kann sich der Staatsanwalt, wenn die Schuld nicht schwer wiegt, mit einer Probezeit oder gemeinnützigen Leistungen begnügen. Das Gericht kann ebenso von einer Verurteilung absehen. Den Mädchen drohten wohl auch im Fall einer Verurteilung nur "milde Sanktionen", sagte Venier.

Die Strafandrohung gegen IS-Mitglieder und Jihadisten gilt nicht für Kämpfer anderer Gruppen in Krisengebieten wie Syrien. "Die Verteidigung von Kobane ist sicher keine terroristische Straftat", sagte Venier in einem Verweis auf kurdische Gegner der Jihadisten-Miliz. Setze sich eine Gruppe den Schutz der Menschenrechte und die Verhinderung eines Massakers an Zivilisten zum Ziel, liege in Österreich kein Straftatbestand vor, erklärte der Jurist. Dies gelte auch dann, wenn eine Gruppe wie die kurdischen Volksschutzeinheiten (YPG) der militanten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) nahestehe, die von der EU als Terrororganisation eingestuft ist.

Kommentare

Anke Brühl

Eine Unterstützung der Terror-Organisation dürfte vorliegen, und wenn sie nur darin bestanden haben könnte, dass die Mädels sich mit Terroristen verheiraten ließen, um mit diesen kleine "Gotteskrieger" zu zeugen und es ihnen schön kuschelig zu machen, damit der Dschihad noch mehr Spaß macht. Ohne Strafe sollten sie auf keinen Fall davonkommen, denn das wäre ein fatales Signal an Nachahmerinnen.

Dummheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Praetorianer
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na die armen werden nicht bestraft, wahrscheinlich nehmen s eh gleich ihre Männer zu uns! ich sage Stop: Bleibt wo ihr seit ihr wolltet ja freiwillig in den Kriege. jetzt kommen wieder die Gutmenschen in Österreich und meinen die Beiden sind ja so Arm und das ist Menschrechtverletzung was denen da bei uns passiert ...san wir net a Trottel Volk. Wahnsinn....es muss mal was passieren hier echt.

higgs70
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Aber nein, das ist nicht bei unseren Gutmenschen so, das ist mehr das Denken Erwachsener, die Kinder nicht gerne mit Bauchschuss verbluten sehen, ein Spleen halt. Aber Ihre Mischung aus Antipathie und Neid hat was.
Und so schnell und so absolut wie Sie urteilen würden Sie sich gut bei der Scharia machen, vielleicht um Mitgliedschaft bei der ISIS ansuchen,die suchen noch empathielose Kaltschnäuzige.Inschallah und gute Reise.

giuseppeverdi melden

@Praetorianer ich gebe dir vollkommen recht. Wenn diese dummen Puten gescheit genug sind, freiwillig in den Krieg zu ziehen, obwohl sie davon gehört haben, dass dort bombardiert, geschossen und geköpft wird, dann sind sie auch gescheit genug, nie wieder nach Österreich gelassen zu werden oder wenn ja dann für Jahre hinter Gittern zu verschwinden!

Gelberdrache
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Wenns dort unten geheiratet haben,haben sie ja einen anderen Familiennamen,oder?Also sind sie keine Österreicher mehr.Und dann noch,wenn es nach den grünen geht Familienzusammenführung.Die sollen nur dort bleiben bei Ihren Ehemännern,sie haben es sich ja ausgesucht.

giuseppeverdi melden

Um Gottes Willen was haben denn das für eine Logik. Wenn eine Österreicherin einen Franzosen heiratet ist sie dann keine Österreicherin mehr? So einen Stuss habe ich noch nie gehört!

genau. diese Isis-prostituierten wollen zurückkommen und die armen opfern spielen. Frechheit. und falls sie in knast müssen, darf ich ihre Unterbringung mit meiner steuer finanzieren. nein, nein, niemals!!!!

günza melden

Versteh das alles nicht. Die sind doch eh schon zu Hause. Sollen bleiben wo sie sind. Haben geheiratet und jetzt noch Kinder und der Aufbau kann los gehen. Nach Österreich kommen die höchstens als lebende Sprengfalle. So leid einem die Eltern tun können.

higgs70
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Möglich, vielleicht kommen die aber auch deshalb zurück, weil sie damals nicht mal im Ansatz geahnt haben auf was sie sich da einlassen und weit davon entfernt waren zu wissen, was sie da tun, denn ich persönlich betrachte Pubertierende im Hormontiritari ganz allgemein als nicht voll zurechnungsfähig, wenns Kinder haben wissens warum. Und selbst wenns wieder rauskommen sinds gezeichnet. Und ich finde nichts Spaßiges dabei, wenn eine mit 14 in die Folterkammer geht und dabei auch noch ihr ganzes Leben wegwirft. Und schon simple Menschlichkeit fordert,die zwei dummgeschwätztenTrutschn da rauszuholen,so es irgendwie geht.Man opfert der eigenen politischen Linie keine Kinder,nichtmal rhetorisch.
lg.

giuseppeverdi melden

Nur ganz allgemein und nicht wegen eines Postings hier merke ich an: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich! Wenn von uns gewöhnlichen Sterblich steht es zu, jemand in seinem Wollen ins Himmelreich gelangen zu wollen, daran zu hindern? Selbst 14 jährige haben schon davon gehört, dass dort gebombt, geschossen, gemordet , geköpft, vergewaltigt und mehr wird. Wenn man das freiwillig will - bitte ab

higgs70
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Aber klar haben die davon gehört, nur bezweifle ich wie gesagt in diesem Alter deren Übersichtsfähigkeit, weil das für mich noch halbe Kinder sind und ich nicht glaube, dass die die Implikationen der Sache ganz kapieren. Und deshalb steht es uns Erwachsenen nicht nur zu, sondern ist es unsre Pflicht das zu verhindern und nicht wie viele im Forum einen lethalen Ausgang für die zwei Gurken herbeizuwünschen. Und wenn ich sehe, dass zwei Jungspunde drauf und dran sind ihr Leben wegzuwerfen dessen Wert sie in dem Alter noch gar nicht zu erkennen vermögen, stelle ich mich dagegen, weil ichs bei eigenen Töchtern auch so halten würde und ich Verantwortung nicht gegen die Möglichkeit öffentlichen Geheuls eintausche. Und das gehet hin und verrecket ist nunmal nicht meins, ich mag mein Spiegelbild einigermaßen, ich will mich nicht grausen müssen.

diese terroristinnen dürfen nicht zurückkommen! nie im leben!!!!!!!!!!!!!!!

Der Strafrechtler sollte hinfahren und sich dann vergewissern ob die armen Mädchen strafrechtlich relevante Taten begangen haben.Und mit ihnen gleich dort bleiben !!

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