Rehbock regelrecht zerfleischt

Oberösterreich: Jäger soll besonders brutal vorgegangen sein - Anzeige erstattet

von Reh im Wald © Bild: Corbis

Der Mieter eines Hauses entdeckte Anfang September in seinem Garten einen offensichtlich todkranken Rehbock, der sich kaum mehr fortbewegen konnte. Der Mann ist selbst Jäger, aber an seinem Wohnort nicht jagdausübungsberechtigt. Deswegen ließ er sich einen befugten Waidmann schicken, der dem Tier den Fangschuss geben sollte.

Hund auf krankes Tier gehetzt

Doch dieser sei mit seinem Jagdhund erschienen. Das geschwächte Wildtier habe noch einmal seine Kräfte mobilisiert und zu flüchten versucht. Der Jäger habe daraufhin den Hund von der Leine gelassen. Der habe sich sofort auf den Bock gestürzt und sich in ihm verbissen. Auch das weitere Vorgehen des Waidmannes sei laut Zeugen besonders brutal gewesen. Er habe unter anderem nicht einen Fangschuss gesetzt, sondern dem kranken Tier langwierig mit einem zu stumpfen Messer die Kehle durchgeschnitten.

Anzeige wegen Tierquälerei

Der Mieter erstattete Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachtes der Tierquälerei. Er informierte auch die zuständige Bezirkshauptmannschaft in Braunau. Diese gab der Polizei den Auftrag zu ermitteln und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis zu erstatten. Auch der Tierschutzverein will die Justiz einschalten und den Entzug des Jagdscheines für den Waidmann.

Landjägermeister will Fall prüfen

Der oberösterreichische Landesjägermeister Josef Brandmayer hat zur Causa gegenüber dem ORF Oberösterreich Stellung genommen. Demnach sei es grundsätzlich erlaubt, einen Jagdhund zum Töten eines kranken oder verletzten Wilds auf ein Tier zu hetzen. Auch das „Knicken“ - das Töten mit dem Messer - sei in solchen Fällen durchaus möglich. Dabei wird das Tier durch einen Stich in das Genick, bei dem das Rückenmark durchtrennt wird, getötet. Auf jeden Fall sei ein verletztes oder angefahrenes Tier „auf kürzestem Wege zu töten“, so Brandmayer. Ob das in diesem Fall geschehen sei, müsse eingehend geprüft werden.

Kommentare

Michael Dantine

1) "dageier" is a Depp!
2) Solche Jäger sind die absolute Ausnahme und ihnen ist sofort der Jagdschein abzunehmen und gerichtlich härtest zu betrafen!
Überlegenswert wäre es, den Landesjägermeister für seine Aussage auch zu disziplinieren! Für den Fall, dass er es nicht weiss: Es ist NICHT erlaubt, oder gar vorgesehen, verletzte Wildtiere zu "schächten"!

Tja , die meisten Jäger sind nun mal schwer Geistig behindert .
Leider gibt es zu wenig Ausnahmen um anders zu denken.

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