Jacko-Prozess: Missbrauchsopfer muss gegen Michael Jackson aussagen

Öffentliche Vernehmung des 15-Jährigen vor Gericht Erotische Literatur und Filme zu Prozess zugelassen

Popstar Michael Jackson wird in seinem am Montag beginnenden Prozess auch dem Jugendlichen gegenüberstehen, an dem er sich sexuell vergangen haben soll. Das 15-Jährige angebliche Opfer muss in öffentlicher Sitzung aussagen, entschied Richter Rodney Melville am Freitag bei der letzten Anhörung vor dem Prozess im südkalifornischen Santa Maria.

Zugleich versetzte der Richter auch der Verteidigung einen Schlag, indem er erotische Materialien aus dem Besitz Michael Jacksons für das Verfahren zuließ. Außerdem darf ein Dokumentarfilm über Michael Jackson vor Gericht gezeigt werden, dessen Inhalt die Gerüchte über pädophile Neigungen Jacksons angeheizt hatten.

Neben dem 15-Jährigen angeblichen Missbrauchsopfer muss auch dessen Bruder, der zwei der angeblichen Missbrauchsfälle beobachtet haben soll, im Gerichtssaal erscheinen. Richter Melville stellte seine Entscheidung unter Vorbehalt. Sollten die Jungen durch Gesten, Worte oder andere Äußerungen von der Galerie her angefeindet werden, solle die Vernehmung umgehend hinter verschlossene Türen verlegt werden.

Der Richter entsprach damit dem Antrag der Anwälte Jacksons. Sie hatten geltend gemacht, der Pop-Superstar müsse sich in dem Prozess der Weltöffentlichkeit aussetzen. Daher sei es nicht gerecht, die Jungen nur per Tonschaltung von einem geschlossenen Raum aus zu vernehmen.

Staatsanwalt Gordon Auchincloss hatte dagegen argumentiert, eine öffentliche Aussage würde die Jungen für ihr Leben zeichnen. Die Familie habe bereits ihren Namen gewechselt, die Brüder auf eine andere Schule geschickt und müsse sich verstecken, seit die Anschuldigungen gegen Jackson im November 2003 öffentlich geworden waren. Jacksons Chefanwalt Thomas Mesereau argumentierte dagegen, die Jungen seien "im Teenageralter und keine Kinder mehr".

Jackos Pornos als Beweismaterial zugelassen
Bei der Anhörung verfügte der Richter zugleich, dass Bücher, Zeitschriften und Filme sexuellen Inhalts, die auf Jacksons "Neverland"-Ranch beschlagnahmt worden waren, den Geschworenen vorgelegt werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte erfolgreich argumentiert, dass diese Materialien von Relevanz seien, da sie Jacksons pädophile Neigung zeigen oder belegten könnten, mit welchen Methoden er Minderjährige zu verführen versucht habe.

Jacksons Anwalt Brian Oxman hatte vergeblich dagegen gehalten, die 32 Zeitschriften, 17 Bücher, zwei DVDs und anderen Bilder hätten für den Prozess keine Bedeutung, da sie in jedem Buchladen erhältlich seien. Er hob auch hervor, dass die Videos heterosexuellen Inhalt seien.

Dokumentarfilm "Living with Michael Jackson" wird ebenfalls gezeigt
Richter Melville verfügte außerdem, im Prozess den Dokumentarfilm "Living with Michael Jackson" des Journalisten Martin Bashir ausstrahlen zu lassen. Der im Jahr 2003 von verschiedenen TV-Sendern ausgestrahlte Film zeigt Jackson, wie er Hand in Hand mit dem angeblichen Missbrauchsopfer spazieren geht. Der Sänger sorgte darin außerdem vor allem mit der Aussage für Aufsehen, er teile sein Bett mit Kindern.

Jahrhundertprozess startet am Montag
In dem am Montag beginnenden Prozess ist Jackson angeklagt, zwischen Februar und März 2003 den damals 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklageschrift soll er dem Kind außerdem Alkohol eingeflößt haben, um es gefügig zu machen. Der 46-jährige Sänger hat die Vorwürfe als "große Lüge" zurückgewiesen. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft.
(apa/red)