Hypo-Sondergesetz verfassungswidrig?

Gutachter: Enteignung ohne Entschädigung unzulässig, auch Vertrauensschutz gebrochen

Im ersten Privatgutachten zum geplanten Hypo-Sondergesetz kommt der Rechtsexperte Jörg Zehetner zu dem Schluss, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. Das berichtet "Die Presse" am Mittwoch. Zehetner glaubt, dass der VfGH schon im kommenden Jahr eine Entscheidung treffen könnte.

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Banken - Hypo-Sondergesetz verfassungswidrig?

Das 50 Seiten starke Gutachten wurde von der Wiener Anwaltskanzlei KWR im Auftrag eines deutschen Finanzunternehmens erstellt. Nach Ansicht von Zehetner, unter dessen Leitung das Gutachten erstellt wurde, wird das Gesetz aus mehreren Gründen nicht halten. So greife es zu massiv in Eigentumsrechte ein: "Grundsätzlich kann Österreich schon Enteignungen vornehmen, doch dies ist ohne Entschädigung nicht ohne Weiteres zulässig", wird Zehetner zitiert. Er verweist dabei auch auf die Judikator des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der eine entschädigungslose Enteignung für im Allgemeinen unzulässig hält.

"Genauso schwer wiegt aber auch, dass mit dem Gesetz der in der Verfassung verankerte Vertrauensschutz gebrochen wird", so der Anwalt. "Die Anleger haben die Anleihen erworben, weil sie den Haftungen des Landes Kärnten vertraut haben." Sobald das Hypo-Gesetz und die im Gesetz vorgesehene Verordnung der Finanzmarktaufsicht in Kraft getreten sind, sollen die ersten Klagen eingereicht werden. Laut Zehetner bestehen zwei Möglichkeiten: Die Investoren klagen die Hypo Alpe-Adria oder das Land Kärnten.

Für Kapitalmarkt nicht positiv

"Positiv für den Kapitalmarkt ist es nicht", meinte Alfred Reisenberger, Investment-Stratege der Valartis Bank Austria, zum geplanten Hypo-Sondergesetz, mit dem die Regierung einen Schuldenschnitt für nachrangige Hypo-Gläubiger umsetzen will. Bei dem Gesetz handle es sich um einen "Präzedenzfall", den er - wie schon Ratingagenturen - negativ beurteile.

Der Anlageexperte kritisierte am Mittwoch in Wien in diesem Zusammenhang generell "die ganz oben", also die Politiker, für die der Kapitalmarkt kein Thema sei. Reisinger geht davon aus, dass das Gesetz und seine Folgen ausjudiziert werden wird.

Die "logische Kette" dieses Präzedenzfalles sei, dass nach der Außerkraftsetzung von garantierten nachrangigen Anleihen in der Folge etwa auch die Garantie für Sparguthaben von derzeit 100.000 Euro auf beispielsweise 50.000 Euro gesenkt werden könnte, führte Reisinger aus. Diese rund 300 Mrd. Euro schweren Sparguthaben sollten ihre Besitzer besser von den Sparbüchern nehmen und es zum Beispiel in Investmentfonds investieren, rät der Anlageexperte. Dort sei das Geld auch Sondervermögen. Zudem würden Sparguthaben - nach Abzug der KESt und nach Berücksichtigung der Inflationsrate - schon negative Zinsen bringen.

NEOS reden gegen "Scheinlösung" an

Die NEOS wollen es in Sachen Hypo genau wissen. In einer Nationalrats-Sondersitzung werden gleich 62 Fragen Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) vorgelegt, mit denen Hintergründe der Regierungspläne offengelegt werden sollen. Ihre Meinung haben sich die NEOS schon gebildet. Für Finanzsprecher Rainer Hable handelt es sich um eine "Scheinlösung, die den Steuerzahlern um die Ohren fliegen wird".

In einer Pressekonferenz Mittwochvormittag äußerte der NEOS-Mandatar grobe Verfassungsbedenken bezüglich des Vorhabens der Regierung, nachrangigen Gläubigern mit Kärntner Landeshaftung einen Totalausfall zuzumuten. Mit diesem "willkürlichen Angriff per Sondergesetz", Garantien einfach für null und nichtig zu erklären, sorgt die Regierung nach Einschätzung Hables für einen europaweit einmaligen Vorgang.

Keine Rechtfertigung für kompletten Gläubiger-Schnitt

Seiner Meinung nach bietet auch die von der Regierung gern zitierte EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 dazu keine Rechtfertigung für diesen kompletten Gläubiger-Schnitt. Denn erstens ziele diese auf eine Sanierung ab, die bei der Hypo Alpe Adria nicht geplant sei, und zweitens erlaube diese nur die Kürzung von Forderungen jedoch nicht aber das völlige Erlöschen.

Aus Sicht der NEOS wäre es stattdessen angebracht gewesen, die Problembank in eine geordnete Insolvenz zu schicken. Da wäre für die Gläubiger sogar die erstaunlich hohe Quote von 78 Prozent herausgekommen, haben die NEOS errechnen lassen. Mit dem Gläubigerschnitt habe man nun aber die gleichen Probleme wie bei einer Insolvenz - nämlich den Vertrauensverlust - nur das ohne deren Vorteile.

Spindelegger verteidigt sich

Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) hat sich in der Beantwortung der "Dringlichen Anfrage" gegen die Vorhaltungen der NEOS verteidigt und bekräftigt, dass die Nachranggläubiger mit Kärntner Landeshaftung einen 100-prozentigen Ausfall zu erwarten haben. Ob man bei Klagen zu Vergleichsverhandlungen bereit sei, ließ der Vizekanzler offen.

Spindelegger gestand zu, dass man darüber diskutieren könne, ob die nun vorgelegten Hypo-Gesetze das richtige seien. Fest stehe aber, dass man nun das umsetze, was man immer angekündigt habe, etwa eine Beteiligung der Gläubiger.

Dass es sich hier um einen einmaligen Vorgang handle, bestritt der Finanzminister. Ähnliches habe es auch schon bei Banken etwa in Irland und Spanien gegeben und die Republik selbst komme auch im Fall Hypo ihren Verpflichtungen "selbstverständlich" nach. Allerdings hafte der Bund nicht automatisch für alles, was die Bundesländer eingegangen seien - "Gott sei Dank".

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