RH-Bericht zu Hypo-Verstaatlichung kritisiert Versagen vieler Stellen

Finanzministerium besorgte sich erst kurz vor Notverstaatlichung konkrete Infos

Wie schon der Griss-Bericht sieht auch der Rechnungshof eine Art Multiorganversagen rund um die Hypo-Notverstaatlichung Ende 2009. Die finalen Verhandlungen über die Zukunft der Hypo fanden demnach unter Zeitdruck statt. Die BayernLB verschärfte durch die Kündigung von Liquiditätslinien die Situation, die abwartende Haltung von Bundesstellen erhöhte den Zeitdruck, so der RH.

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Heta - RH-Bericht zu Hypo-Verstaatlichung kritisiert Versagen vieler Stellen

Das Finanzministerium und die Finanzprokuratur holten erst Anfang Dezember Infos über die Hypo von der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank OeNB ein. Zuvor hatten von der FMA gesetzte Maßnahmen bei der Hypo dort aber keine zeitnahe Reaktion hervorgerufen. Die OeNB hatte etwa 2007 Mängel im Kreditbereich festgestellt, insgesamt aber "widersprüchliche Wertungen bei der Plausibilisierung der von der HBInt übermittelten wirtschaftlichen Daten vorgenommen", schreibt der Rechnungshof in einem heute Donnerstag veröffentlichten Prüfbericht. Die FMA wiederum habe weder Geschäfte der Hypo begrenzt noch höhere Mindesteigenmittelerfordernisse vorgeschrieben.

Das Finanzministerium signalisierte gegenüber Bayern frühzeitig - Ende August 2009 - den Ausschluss eines Insolvenzszenarios, so der Rechnungshof. Die Fimbag schlug dem Finanzministerium nicht vor, nach Einschuss des Partizipationskapitals 2008 auf Kosten der Bank Buch-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrecht auszuüben.

Entscheidende Rolle bei Verstaatlichung

Die Landeshaftungen Kärntens in vielfacher Milliardenhöhe trugen maßgeblich zur Systemrelevanz der damaligen Hypo Alpe Adria Bank International AG bei und haben dem RH zufolge eine entscheidende Rolle beim Beschluss der Verstaatlichung gespielt. Außerdem hätten diese den Verhandlungsspielraum der Vertreter der Republik Österreich im Verstaatlichungsprozess gegenüber der Mehrheitseigentümerin BayernLB eingeschränkt.

Pröll hätte sich mehr Infos holen können

Der Rechnungshof erinnert im Endbericht zur Hypo-Notverstaatlichung - ohne den Namen des damaligen ÖVP-Finanzministers Josef Pröll zu nennen -, dass dieser berechtigt war, "Auskünfte der FMA über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht einzuholen". Auch hätte Pröll im Vorfeld "die FMA mit der Durchführung bestimmter bankenaufsichtsrechtlicher Sonderprüfungen beauftragen" können, so der RH.

Trotz der ab Ende April 2009 für die Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (Fimbag) und das Finanzministerium unter Minister Pröll erkennbaren zunehmenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der früheren Hypo nutzten beide Stellen laut RH aber nicht die dem Bund zustehenden Buch-, Betriebsprüfungs-und Einsichtsrechte für eine weitergehende Informationsbeschaffung über die wirtschaftliche Lage der Hypo im Sinne einer Due-Diligence-Prüfung.

2,1 Mrd. Euro Kapitalbedarf

Der Kapitalbedarf zur Reorganisation ohne Verstaatlichung wurde mit 2,1 Mrd. Euro beziffert. Das Ausschließen einer Hypo-Insolvenz durch "Vertreter der Republik Österreich" schon Ende August 2009 habe die Verhandlungsposition Österreichs gegenüber der Hypo-Mehrheitseignerin Bayerische Landesbank eingeschränkt.

2009 mit BayernLB über Hypo gesprochen

Ex-Finanzminister Pröll hatte am 25. August 2009 mit dem damaligen bayerischen Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) über die Hypo gesprochen. Auch der damalige BayernLB-Vorstandschef Michael Kemmer war anwesend.

Zwar hätten FMA (Finanzmarktaufsicht) und OeNB (Oesterreichische Nationalbank) laut Rechnungshof von 2006 bis 2009 Aufsichtsmaßnahmen wie Vor-Ort-Püfungen, Analysen, Ermittlungsverfahren oder Berichtspflichten gesetzt und Mängel im Kreditprozess festgestellt; die Reaktion und eingeleiteten Maßnahmen bei der Hypo "erwiesen sich letztlich aber als unzureichend, wie im Rahmen der OeNB-Prüfung 2009 festgestellt". Aber: "Die Aufsichtstätigkeit von FMA und OeNB beruhte aufgrund der mangelnden tatsächlichen Vor-Ort-Prüfung der Behebung von festgestellten Mängeln auf einer Datengrundlage, deren Validität durch vergangene Mängelfeststellungen nicht zweifelsfrei gegeben war."

Unzureichende Aufgabenwahrnehmung

Insgesamt sei die Aufgabenwahrnehmung des internen Kontrollgefüges und der Bankenaufsicht unzureichend gewesen.

Die Nationalbank hat die Gesamtkosten für die Republik Österreich und andere heimische österreichische Finanzmarktteilnehmer bei einer Insolvenz der Hypo Ende 2009 dem Rechnungshof zufolge mit 27 Mrd. Euro beziffert. Davon entfielen 19,3 Mrd. Euro auf Kärntner Landeshaftungen. Die Berechnung habe aber keine allfälligen Quoten eines Insolvenzverfahrens berücksichtigt, merkt der RH hierbei an.

Kommentare

Mir kommt nur mehr das Kotzen bei unseren Politiker Schlappschwänzen. WEg mit der Hypo. Die Ramsch FIrma ghört aufglöst. Kana braucht sovü Banken. Die Politiker - denen is a ois scheiß egoi.

"Der Haider war´s, der Haider war´s"..... und sonst niemand.
Das werden SPÖ+ÖVP auch noch in 100 Jahren dem blöden Volk erzählen. Auch wenn längst ihr eigenes Versagen, (besonders des ÖVP Finanzminister) bestätigt wurde.

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