Adoptionsverbot für homosexuelle
Paare verfassungswidrig

Verfassungsgerichtshof kippt Verbot, für das es "keine sachliche Rechtfertigung gibt"

von Homosexuelles Pärchen mit Kind. Dtockbild. © Bild: Thinkstock

Die Aufhebung begründete Holzinger damit, "dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt". Grundlage für die Aufhebung war das in der Europäische Menschenrechtskonvention geregelte Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 8). Dieses begründet zwar kein Recht auf Adoption. Wenn es ein derartiges Recht gibt, müsse das aber diskriminierungsfrei geregelt werden, so Holzinger.

Die Möglichkeit für Homosexuelle, das leibliche Kind eines der beiden Partner zu adoptieren ("Stiefkindadoption") wurde 2013 geschaffen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich wegen des Verbots verurteilt hatte. Die SPÖ forderte seither zwar auch die Möglichkeit der "Fremdkindadoption" für Homosexuelle, die ÖVP lehnte das jedoch bisher ab.

Derzeit ist die Adoption von Kindern im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft ausdrücklich verboten. Dieses Verbot sowie entsprechende Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) hat der Verfassungsgerichtshof nun (mit Reparaturfrist bis 31. Dezember) aufgehoben.

"Schutz der Ehe" kein Argument

"Von vornherein ungeeignet", das Adoptionsverbot für Homosexuelle zu rechtfertigen, waren aus Sicht der Verfassungsrichter Bedenken, das Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften könnte dem Kindeswohl schaden. Auch der "Schutz der Ehe" ist aus Sicht des VfGH kein geeignetes Argument dafür.

Gesetzgeber muss Neuregelung erlassen

Der Verfassungsgerichtshof hat sich damit zum wiederholten Mal gegen die Diskriminierung homosexueller Paare ausgesprochen. Als "Ersatzgesetzgeber" sieht Präsident Gerhart Holzinger seinen Gerichtshof dennoch nicht: "Zum Ersatzgesetzgeber werden wir deshalb nicht, weil wir keine Gesetze erlassen, sondern nur Gesetze aufheben können." Nun liege es am Gesetzgeber, eine Neuregelung zu erlassen, die den Verfassungsbedenken Rechnung trage.

Ob eine aufrechte Eingetragene Partnerschaft künftig Voraussetzung für die Adoption von Kindern durch Homosexuelle sein könnte oder nicht, wollte Holzinger daher nicht beurteilen. Dies sei Sache des Gesetzgebers. Auch ob das bereits mehrmals angefochtene Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft handwerklich gelungen sei oder nicht, wollte er nicht einschätzen: "Ich verteile keine Zensuren."

Aus heutiger Sicht unbedenklich ist aus Sicht Holzingers aber, dass Heterosexuelle eine "Ehe" schließen dürfen, während es für Homosexuelle die "Eingetragene Partnerschaft" gibt. Dies deshalb, weil auch die Menschenrechtskonvention die Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau definiere: "Über diese verfassungsrechtliche Definition kommt man nicht so einfach hinweg."

Brandstetter will Recht "fristgerecht umsetzen"

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will das Adoptionsrecht "fristgerecht umsetzen". Wie seine Pressesprecherin der APA am Mittwoch sagte, werde das Erkenntnis der Verfassungsrichter nun geprüft. Auf Details wollte sie daher nicht eingehen: "Es klärt eine komplexe und schwierige Rechtsfrage und wir werden die notwendigen legistischen Maßnahmen umsetzen."

Auch ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner betonte, dass man das Urteil respektieren und entsprechend umsetzen werde. Klar sei aber, dass die ÖVP weiter die traditionelle Familie mit Vater, Mutter und Kind forcieren und fördern wolle. "Aber das lässt sich beides miteinander vereinbaren", so Mitterlehner am Rande einer Pressekonferenz. Das VfGH-Erkenntnis werde gemeinsam mit der SPÖ zeitgerecht bis Ende des Jahres umgesetzt. Die Koordination übernehme der Justizminister.

Sonderstellung in Europa

Österreich wird nun im Europavergleich eine Sonderstellung haben, das zeigt eine Aufstellung des Rechtskomitees Lambda. Zwar wird gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption, nicht jedoch die Eheschließung erlaubt.

Homosexuelle Paare können die Zivilehe in folgenden Ländern eingehen: Portugal, Spanien, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Großbritannien, Island, Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland. In diesen Ländern gibt es laut Lambda auch die völligen Adoptionsrechte - bis auf Portugal, dort besteht kein Adoptionsrecht für Homosexuelle.

Eingetragene Partnerschaften mit nahezu gleichen Rechten und Pflichten können neben Österreich in der Schweiz, Lichtenstein, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Estland und Irland geschlossen werden. In den anderen Ländern gibt es lediglich punktuelle Gleichstellungen. Helmut Graupner von Lambda betonte, dass Österreich nach der VfGH-Entscheidung das einzige Land Europas ist, in dem es zwar nun völlige Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Paare allerdings keine Möglichkeit einer Eheschließung gibt.

Nur die Möglichkeit zu einer Stiefkindadoption gibt es in Slowenien und in Deutschland. In letzterem kann diese Bestimmung allerdings umgangen werden, erklärte Graupner. Demnach adoptiert zunächst ein Partner ein Kind und der zweite adoptiert dann dieses Stiefkind.

Kommentare

Tavington melden

diese unnötige diskussion kotzt mich an. die schwule sind für die elternrolle viel mehr geeignet als die heteros. sie sind geduldiger, sensibler und toleranter.

wintersun melden

Interessant dass Sie diese Diskussion angeblich ankotzt, wo es Ihnen doch nicht zu blöd ist, im nächsten Satz gleich wieder alle Schwulen in einen Topf zu werfen. Ja, im positiven Sinne, das ändert aber an Ihrem Schubladendenken leider auch nichts.

Ich kenne ein paar Schwule persönlich, die würden ganz sicher nicht von sich selbst behaupten in irgend etwas besser zu sein nur weil sie schwul...

wintersun melden

...sind. Im Gegenteil, die wollen - und sind es auch - einfach nur völlig normal wie jeder andere sein.

Es kommt immer auf den Menschen an sich an, und nicht welcher sexuellen Orientierung, Religion, Nationalität usw er angehört. Ist eigentlich ganz einfach - und doch so schwer.

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