Hat er den Fall aufgegeben? Anwalt von Wetterfrosch Kachelman legt Mandat nieder

Ohne Erklärung: "Stehe nicht mehr zur Verfügung" Auch zweiter Wahlverteidiger wirft das Handtuch

Der Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der Kölner Anwalt Reinhard Birkenstock, hat sein Mandat niedergelegt. Das bestätigte Birkenstock der Nachrichtenagentur dpa ohne nähere Angaben zu seiner Entscheidung zu machen.

Hat er den Fall aufgegeben? Anwalt von Wetterfrosch Kachelman legt Mandat nieder

Birkenstock versandte eine Pressemitteilung, in der es hieß: "In der Strafsache gegen Herrn Jörg Kachelmann teile ich mit: Ich habe der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim heute angezeigt, dass ich nicht mehr Verteidiger von Herrn Kachelmann bin. Aus berufsrechtlichen und prozessualen Gründen stehe ich deshalb zu keiner weiteren Auskunft in dieser Sache mehr zur Verfügung."

Auch zweiter Verteidiger weg
Nachdem der wegen Vergewaltigung angeklagte Wettermoderator Jörg Kachelmann überraschend seinen Hauptverteidiger Reinhard Birkenstock gewechselt hat, ist auch der zweite Karlsruher Wahlverteidiger Klaus Schroth von seinem Mandat entbunden. Schroth bestätigte der Nachrichtenagentur dapd, dass er das Landgericht Mannheim von seiner Entbindung unterrichten werde. Schroth hatte mit Erfolg die Haftbeschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Kachelmann wurde daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim läuft bereits seit dem 6. September. Am Montagabend wurde überraschend bekannt, dass der 52-jährige Schweizer mitten im laufenden Verfahren den Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn beauftragt hat. Ob hinter dem Verteidigerwechsel persönliche oder prozessuale Gründe stecken, ist bisher unbekannt.

Prozess wird fortgesetzt
Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim wird am Mittwoch nach zweiwöchiger Unterbrechung fortgesetzt. Neben Schwenn ist die Heidelberger Anwältin Andrea Combe als Pflichtverteidigerin bestellt.

Ob Kachelmanns Verteidiger wegen des Wechsels eine Verhandlungsunterbrechung beantragen werden, ist noch offen. Da die Pflichtverteidigerin von Beginn an am Verfahren teilgenommen hat, ist eine Unterbrechung des Prozesses jedoch nicht zwingend.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft Kachelmann vor, seine langjährige Freundin am 9. Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben. Der wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagte Schweizer bestreitet die Tat.

(apa/red)