Happy Birthday ist „endlich frei“

US-Gericht erklärt Warners Copyright-Ansprüche an bekanntestem Lied der Welt für nichtig

von
Geburtstagssong - Happy Birthday ist „endlich frei“

Das 1883 von Mildred und Patty Hill verfasste Geburtstagslied wurde weltweit zum Klassiker, es gilt als das am meisten gesungene Lied überhaupt, laut „FAZ“ noch vor „Ave Maria“ oder „Freude schöner Götterfunken“. Entsprechend einträglich waren die Recht daran: Warner Chappell Music, eine Tochterfirma des US-Musikriesen Warner Music, kassierte 5.000 Dollar an Lizenzgebühren – und das pro Tag. Jährlich waren es rund zwei Millionen.

Singen durfte das Lied trotz anderslautender Gerüchte zwar jeder, wurde es aber in irgendeiner Weise kommerziell vermarktet, kam in einem Film oder auf einem Musikalbum vor, dann schickte Warner eine Rechnung. Das ursprüngliche Copyright auf den Song meldete 1935 die Firma von Clayton F. Summy an. 1988 kaufte Warner die Nachfolgefirma und damit auch das wertvolle Urheberrecht.

Copyright hat nie bestanden

Doch nun hat das Abkassieren ein Ende: Am Dienstag (Ortszeit) urteilte ein US-Bundesgericht in Los Angeles, dass das angebliche Copyright nie bestanden hat. Richter George King erklärte, die 1935 erworbenen Rechte bezogen sich nur auf ein „spezielles Arrangement“ des Songs, nicht das Lied selbst. Summy habe auch niemals die Rechte an den Lyrics gekauft, und Warner besitze daher heute kein gültiges Copyright.

Geklagt hatte die Filmemacherin Jennifer Nelson, die an einer Dokumentation über die Geschichte von „Happy Birthday“ arbeitete und deshalb 1.500 Dollar an Warner hätte zahlen sollen. Sie bezweifelte nach ihren Recherchen die Ansprüche des Musikriesen und weigerte sich. „Happy Birthday ist nach 80 Jahren endlich frei. Endlich ist diese Charade vorbei. Es ist unglaublich“, sagte ein Anwalt der Klägerin.

Ohne das Urteil wäre der Song in den USA erst 2030 (automatisch) zum Allgemeingut (public domain) geworden, in der EU ab 2017. Offen ist jetzt noch, ob Warner für die jahrzehntelang zu Unrecht kassierten Lizenzgebühren nun Schadenersatz leisten muss. Dieses Verfahren läuft noch.

Kommentare