Hannes Arch hätte
gar nicht fliegen dürfen

Nachtflugverbot im Nationalpark - Verlust der Pilotenlizenz hätte gedroht

Der tödlich verunglückte Hannes Arch hat in der Nacht seines Hubschrauberabsturzes in Kärnten gegen ein Flugverbot verstoßen. Aus Naturschutzgründen sind im Nationalpark Hohe Tauern nämlich Flüge nach 16.00 Uhr nicht erlaubt. Albert Kreiner, der Leiter der Abteilung 7 des Landes Kärnten, bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung".

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Tödlicher Absturz - Hannes Arch hätte
gar nicht fliegen dürfen

"Die Elberfelder Hütte, die Air-Race-Pilot Hannes Arch mit Lebensmitteln beliefert hat, befindet sich in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. Da gelten besonders strenge Regeln", sagte Kreiner. Ihm sei kein einziger Verstoß gegen das Nachtflugverbot bekannt, so Kreiner - denn in so einem Fall drohen hohe Strafen. "Bereits beim ersten Verstoß dagegen droht einem Piloten sogar der Verlust der Pilotenlizenz. Das ist natürlich ein kostbares Gut, weshalb sich ja auch alle daran halten."

Arch musste vom Verbot gewusst haben

Hannes Arch müsse von diesem Verbot auf jeden Fall gewusst haben, so Kreiner: "Für die Erlaubnis zur Belieferung der Hütte hat Arch ja ein klassisches Behördenverfahren durchlaufen. Dabei hat er den strengen Auflagen ausdrücklich zugestimmt. Noch dazu war Arch ja ein profunder Kenner der Materie, der auch über die Regeln Bescheid gewusst hat." Gut möglich, dass deshalb der Transponder des Hubschraubers abgeschaltet war.

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