Handgranatenmord in Ottakring:
Angeklagte schuldig gesprochen

Zweimal 20 und einmal 12 Jahre Haft verhängt. Täter kollabierte im Gerichtssaal.

von Explosion eines Autos in Wien Ottakring © Bild: APA/Herbert Neubauer

Während die vorsitzende Richterin Martina Krainz die Urteile verkündete, kollabierte Dejan V. Er verdrehte die Augen, sackte mit leichenblassem Gesicht zusammen, kam zunächst auf der Anklagebank und schließlich auf dem Fußboden zu liegen.

Im Publikum anwesende Angehörige des Mannes stießen Schreie des Entsetzens auf und forderten "Gebt's ihm wenigstens a Wasser!" Zwei Männer, die zum Zusammengebrochenen stürmen wollten, wurden vom Staatsanwalt Leopold Bien zurückgerufen: "Bleiben Sie hinten!"

Auch Mutter kollabierte

Auch die Mutter Dejan V.s kollabierte nach der Urteilsverkündung. Die Frau kam im linken Seitengang zu liegen und musste von der von Richterin Martina Krainz alarmierten Notärztin versorgt, nachdem sich diese um ihren Sohn gekümmert hatte. Dieser war minutenlang mit starrem Blick und kreidebleich am Fußboden gesessen, nachdem ihm die Schriftführerin ein Glas Wasser gebracht hatte. Justizwachebeamte öffneten die obersten Knöpfe seines Hemds und entfernten das Sakko. Weil kurze Zeit zu befürchten stand, Angehörige des Mannes könnten den Zuhörerbereich überwinden und nach vorne stürmen, schirmten die insgesamt fünf Beamten die Angeklagten ab.

Auch Renata H., die zu zwölf Jahren verurteilte Schwester des Hauptangeklagten Kristijan H., machte bei der Urteilsverkündung einen angeschlagenen Eindruck und taumelte zurück in Richtung Anklagebank, als sie das über sie verhängte Strafausmaß zu hören bekam.

Nach entsprechender ärztlicher Versorgung von Dejan V. konnte die Urteilsbegründung nach fast 15-minütiger Unterbrechung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Auch Dejan V. nahm daran wieder teil, während seine Mutter weiter im linken Seitengang von der Notärztin betreut wurde.

Schuldspruch gegen Haupttäter rechtskräftig

Hinsichtlich der Schuldsprüche verwies die Vorsitzende auf den Wahrspruch der Geschworenen, der ex lege keiner näheren Erörterung bedarf. Bei Kristijan H. - gleichermaßen Haupt- und unmittelbarer Täter - wurden die bisherige Unbescholtenheit, seine geständige Verantwortung und der Beitrag zur Wahrheitsfindung mildernd angerechnet. Aufgrund dieser Umstände entging der 35-Jährige der Höchststrafe. Die 20 Jahre sind bereits rechtskräftig - sowohl Verteidiger Philipp Winkler als auch Staatsanwalt Leopold Bien waren damit einverstanden. Bien hatte sich in seinem Schlussplädoyer für Kristijan H. stark gemacht und erklärt, dessen geständige Verantwortung sei bei den Strafzumessungsgründen zu berücksichtigen, weil damit wesentlich zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen wurde.

Dejan V. und Renata H., die zur Ausführung des Doppelmords beigetragen haben sollen, indem sie in Kenntnis der verbrecherischen Pläne bei der Besorgung und dem Verschwindenlassen der Waffen behilflich waren und Kristijan H. zum Tatort chauffiert bzw. begleitet haben sollen, erbaten Bedenkzeit. Hinsichtlich der beiden gab auch der Staatsanwalt keine Erklärung ab, sodass ihre Strafen nicht rechtskräftig sind.

Kommentare

Zuerst einen äußerst brutalen Doppelmord begehen und dann auf der Anklagebank kollabieren.........in einem anderen Land wäre er nicht so billig davongekommen.......

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