Halliburton klagt RHI wegen Asbestversicherung

Der weltgrößte Erdölausrüster, die US-Firma Halliburton, klagt laut Zeitungsberichten den börsenotierten Feuerfestkonzern RHI AG. Der Grund: Angebliche Überbeanspruchung eines gemeinsamen Versicherungspools zur Abdeckung von Ansprüchen aus Asbestklagen. RHI führt die Differenzen auf die "unterschiedlichen Ansichten über die Regulierung der Klagen" zurück.

Bis 1992 gehörte die US-Tochter der RHI, Harbison Walker, zu Halliburton. Bei der Übernahme durch die RHI 1999 habe man sich auch eine Reihe von Klagen Asbestgeschädigter eingehandelt. Die beiden Konzerne haben laut Bericht eine Abmachung getroffen, wonach Forderungen aus Asbestklagen vor Abschluss der Transaktion von Halliburton, danach von der RHI-Tochter beglichen werden. Zur Abwicklung wurde ein gemeinsamer Versicherungspool eingerichtet.

Nun beschuldigt der Erdölausrüster die RHI, sie habe "betrügerisch" die allgemeinen Versicherungen von Halliburton in Anspruch genommen, um ihre Asbest-Verbindlichkeiten zu begleichen. Dabei sei auch gegen Betrugs- und Geldwäsche-Statuten verstoßen worden, heißt es in der Klage, über deren Inhalt Halliburton eine Mitteilung an die US-Wertpapieraufsicht SEC machte. Halliburton befürchtet, dass der gemeinsame Versicherungspool zu seinen Lasten geschmälert wurde.

RHI führt die Differenzen auf die "unterschiedlichen Ansichten über die Regulierung der Klagen" zurück, wie RHI-Konzernchef Andreas Meier erläutert. Während Harbison Walker hauptsächlich Vergleiche mit Geschädigten anstrebe, setze Halliburton auf die Auseinandersetzung vor Gericht, wo bereits einige Prozesse verloren wurden. Derzeit laufen über 100.000 Klagen gegen die 1999 erworbene Harbison Walker.